Der Oberste Gerichtshof der Balearen auf Mallorca hat eine Sanktion gegen einen Mitarbeiter der Rettungsleitstelle 112, der offenbar immer wieder den Hörer einfach auflegte, für ungültig erklärt und aus formalen Gründen angeordnet, den Fall neu zu verhandeln. Die Strafe hatten die Verantwortlichen der Rettungsleitstelle gegen einen Angestellten verhängt, der bereits seit 20 Jahren in der Telefonzentrale arbeitet, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet.

Der Fall trug sich bereits im Jahr 2015 zu, als die Rettungsleitstelle dem Mann mitteilte, ihm drei Monate die Arbeit und das Gehalt zu entziehen, weil er zahlreiche Notrufe nicht aufnahm und nach wenigen Sekunden das Gespräch mit den Hilfesuchenden beendete. So stellte sich heraus, dass 30 Prozent der Anrufe bereits nach weniger als fünf Sekunden beendet waren, was darauf hindeutet, dass der Mitarbeiter den Hörer auflegte. Noch deutlicher verhielt es sich, wenn der Anrufer Englisch sprach. Diese Notrufe brach der Mitarbeiter zum Großteil nach wenigen Sekunden ab.

Die Rettungsleitstelle hatte in dem Verfahren geltend gemacht, der Mitarbeiter habe außerhalb der Frist Einspruch gegen die Sanktion erhoben. Der Gerichtshof entschied jetzt allerdings, dass die Frist nicht abgelaufen war. /jk