Die spanische Regierung hat am Sonntag (25.10.) erneut den Alarmzustand ausgerufen und eine nächtliche Ausgangssperre angeordnet, um die hohe Ansteckungsrate während der zweiten Coronawelle in den Begriff zu bekommen. So soll ein erneuter Lockdown wie im Frühjahr 2020 verhindert werden. Die Autonomen Regionen können die Vorgaben aus Madrid verändern. Die MZ zählt auf, was aktuell (Stand 28. Oktober) auf Mallorca gilt. Die spanischsprachige Verordnung zum Alarmzustand finden Sie hier, die Verordnung zur Anpassung der Uhrzeiten auf den Balearen hier.

Wann gilt die nächtliche Ausgangssperre auf Mallorca?

Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens. Die Zentralregierung hatte die Zeitspanne 23 bis 6 Uhr vorgegeben, es den Autonomen Regionen aber freigestellt, die konkreten Uhrzeiten anzupassen. Die Balearen-Regierung in Palma de Mallorca legte den Beginn zunächst auch auf 23 Uhr fest, gab aber dann dem Druck der Gastronomen nach, den Beginn der Ausgangssperre um eine Stunde nach hinten, auf Mitternacht zu verschieben.

Und was heißt dann Ausgangssperre?

Grob gesagt: Nachts soll man zu Hause bleiben. Wer sich in der Öffentlichkeit aufhält oder auf der Straße angetroffen wird, kann von der Polizei angehalten und kontrolliert werden. Wer keinen triftigen Grund für eine zulässige Ausnahme vorweisen kann, muss mit einer Strafe rechnen.

Was gilt denn als Ausnahme?

Der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle. Wer nachts zum Arzt, Tierarzt oder zur Apotheke fährt, muss glaubhaft nachweisen können, dass es sich um einen Notfall handelt. Und es sollte die nächste Apotheke zum eigenen Wohnort sein. Unaufschiebbare Behördengänge oder Wege zur Polizei sind ebenfalls erlaubt. Alles erinnert an den Lockdown im Frühjahr, bloß dass die Ausgangssperre eben nur nachts gilt.

Das heißt ich kann nachts auch nicht spazieren gehen?

Das ist nicht erlaubt.

Und früh morgens zum Flughafen fahren?

Wer nachweisen kann, dass ein Flug so früh morgens geht oder entsprechend spät gelandet ist, kann "fuerza mayor" geltend machen, also sozusagen höhere Gewalt, die das Unterwegssein unbedingt notwendig macht. In der Verordnung steht dazu wörtlich: "Der Weg zum oder vom Hafen oder Flughafen wird als begründete Notwendigkeit angesehen." Diesen Weg sollte man aber direkt und ohne Verzögerungen antreten.

Wird denn kontrolliert und bestaft?

Ortspolizei, Nationalpolizei und Guardia Civil haben bereits in den ersten Nächten kontrolliert und sind angewiesen, Verstöße auch zu ahnden. Am Mittwoch (28.10.) lagen aber weder der Ortspolizei Palma, noch der Abordnung der spanischen Zentralregierung auf den Balearen Strafanzeigen vor. Die meisten Menschen, die nachts unterwegs waren, hatten dafür offenbar einen triftigen Grund.

Ist der Alarmzustand noch mit weiteren Einschränkungen verbunden?

Ja, aber die sind nicht neu. Zum Beispiel dürfen keine Gruppen von mehr als sechs Personen zusammenkommen. Das galt auf Mallorca und Ibiza aber schon vor dem spanienweiten Alarmzustand. Eine Übersicht zu den auf Mallorca geltenden Corona-Regeln lesen Sie hier.

Gelten Alarmzustand und Ausgangssperre in ganz Spanien?

Die einzige Ausnahme bilden die Kanarischen Inseln, auf denen die Gesundheitslage wesentlich besser ist als im übrigen Spanien. Auf den Balearen-Inseln strebt man an, ebenfalls zur Ausnahme zu werden, hat dies aber bislang nicht erreicht.

Weiß man schon, wie lange der Alarmzustand diesmal dauern soll?

Im Frühjahr ließ sich die spanische Regierung die Verlängerung des Alarmzustands alle zwei Wochen vom Parlament genehmigen. Diesmal will man sich diesen Stress sparen und das Parlament um eine Verlängerung für mehrere Monate bitten. Das Parlament muss diesem Antrag aber noch zustimmen. /tg

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