Seit Montag (9.11.) gelten neue Bedingungen, unter denen Reisen zwischen Mallorca und Deutschland auch in der Zeit vor und um Weihnachten möglich sein werden. Inzwischen verabschiedeten alle Bundesländer jeweils eigene Verordnungen, die die zwischen Bund und Ländern beschlossene Muster-Quarantäne-Verordnung umsetzen. Grundsätzlich gilt eine mindestens fünftägige Quarantäne-Pflicht bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten, zu denen auch weiterhin Mallorca gilt. Ausnahmen für die Quarantäne gibt es zum Beispiel für den Besuch naher Verwandter (Details siehe unten).

Digitale Einreiseanmeldung

Außerdem müssen Reisende, die nach Deutschland einreisen wollen und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hatten, seit Montag (9.11.) eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Diese Registrierung dient den Gesundheitsämtern bei der Kontrolle der Quarantänepflicht.

Für diese Anmeldung haben das Bundesinnen- und das Bundesgesundheitsministerium die Website www.einreiseanmeldung.de erstellt.

Das gilt seit Montag, 9. November

Grundlage ist eine von Bund und Ländern verabschiedete Muster-Quarantäneverordnung. Den Wortlaut finden Sie unter diesem Link, eine zusammenfassende und allgemein verständliche Erklärung finden Sie hier. Diese regelt, dass Einreisende aus Risikogebieten (die aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie hier) grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne einhalten müssen. Diese Quarantäne darf vorzeitig abgebrochen werden, wenn ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorliegt. Da dieser Test frühestens nach fünf Tagen gemacht werden darf, gilt also grundsätzlich eine fünf- bis sechstägige Pflichtquarantäne für jeden, der von Mallorca nach Deutschland reist.

Für diese Quarantänepflicht gelten jedoch bestimmte Ausnahmen. Darunter fallen zum Beispiel Berufspendler oder Leute, die sich nur auf der Durchreise befinden. Für Mallorca-Residenten besonders interessant sind die Ausnahmen, die sich auf Familienbesuche beziehen. Gerade hier unterscheiden sich die Regelungen der einzelnen Bundesländer allerding geringfügig. Und gültig ist nicht die Musterverordnung, sondern deren Umsetzung im Bundesland, im Freistaat oder in der Freien Stadt.

Wer gilt als Verwandter?

Die Landesverordnungen wurden erst wenige Tage vor der Deadline am 9. November veröffentlicht, den Anfang machten der Berliner Senat und das Land Brandenburg. Grundsätzlich unterschieden wird zwischen Besuchen, die weniger als 72 Stunden dauern, also zum Beispiel ein Kurzbesuch zum Leisten einer Unterschrift oder möglicherweise die Teilnahme an Beerdigung. Für diesen Fall sieht die Musterverordnung beim Besuch eines nahen Verwandten vor, dass die Einreise ohne Test und ohne Quarantäne möglich ist. Was aber ein naher Verwandter ist, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Manchmal heißt es in der Formulierung "Verwandter ersten Grades", manchmal steht dort auch "Verwandter ersten oder zweiten Grades".

Angeheiratete Familienverhältnisse gelten hier nicht als Verwandtschaft, stellt das deutsche Konsulat auf Mallorca im Gespräch mit der MZ fest: "Schwiegereltern sind per Definition keine Verwandte, sie sind Verwandte des Ehepartners oder der Ehepartnerin", erklärt Konsulin Karin Köller auf Anfrage. "Wer unsicher ist, sollte sich an das jeweils zuständige Gesundheitsamt beziehungsweise die Gesundheitsbehörde des Bundeslandes, in dem man sich aufhalten möchte, wenden und den konkreten Fall nachfragen", fügt Köller hinzu.

Auch wer sich länger als 72 Stunden für einen Familienbesuch in Deutschland aufhalten beziehungsweise Verwandte auf Mallorca besuchen möchte, kann die Quarantäne möglicherweise umgehen. In diesen Fällen sieht die Musterverordnung vor, dass die Einreise mit einem negativen Testergebnis aus dem Reiseland möglich ist. Wer also von Mallorca nach Deutschland reist, könnte maximal zwei Tage vor der Abreise einen Test auf Mallorca machen und mit dem negativen Resultat ohne Quarantänepflicht einreisen. Aber auch hier gilt die jeweilige Regelung des Landes, die sich in einzelnen Wörtern voneinander unterscheiden. Die MZ listet daher die Links zu den gültigen Vorschriften der Bundesländer auf.

Land Brandenburg

Land BrandenburgDie neue Quarantäneverordnung tritt am Montag (9.11.) in Kraft und gilt zunächst bis 15. Dezember 2020, heißt es in der Presseerklärung vom Dienstag (3.11.).

Wie vorgesehen wird die allgemeine Quarantäne-Dauer von 14 auf 10 Tage verkürzt. Dafür darf die Quarantäne frühestens fünf Tage nach der Einreise durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Wörtlich heißt es: "Dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden." Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss die Person einen weiteren Test machen lassen.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht gelten "für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, für den 'kleinen Grenzverkehr' (Aufenthalte bis zu 24 Stunden) sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern", heißt es in der Presseerklärung. Die Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte nach dem Kabinett: "Es ist wichtig, dass die Länder bei den Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus ausländische Risikogebieten einheitlich vorgehen. Deswegen setzen wir in Brandenburg die Muster-Verordnung des Bundesinnenministeriums eins zu eins um."

Die Muster-Verordnung sieht vor, dass beim "Besuch von Verwandten ersten Grades", keine Quarantäne notwendig ist. Dauert der Aufenthalt zudem weniger als drei Tage (72 Stunden), ist kein PCR-Test nötig. Soll der Besuch länger als drei Tage dauern, reicht es - wie bisher - ein negatives Testergebnis vorzulegen, sofern der Test weniger als zwei Tage alt ist.

Berlin

BerlinUnterdessen beschloss der Berliner Senat am Dienstag (3.11.) die elfte Änderung der Infektionsschutzverordnung. Damit passe man die Regelungen der Muster-Quarantäneverordnung an. Den aktuellen Text der Berliner Verordnung finden Sie hier. Die Ausnahmen beziehen sich explizit auf den Besuch von "Verwandten ersten oder zweiten Grades".

Weitere Bundesländer

Bis zum Freitag (6.11.) hatten einige weitere Bundesländer die Umsetzung der Musterverordnung abgeschlossen, in anderen Bundesländern geschah die Anpassung erst unmittelbar vor der Deadline am Samstag oder Sonntag (7/8.11.).

Baden-Württemberg:

Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht die neue Quarantäne-Verordnung unter diesem Link.

Eine Erklärung finden Sie hier.

Bayern:

Der Freistaat Bayern veröffentlichte die neue Verordnung am Donnerstag (5.11.). Den Link auf die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende nach Bayern finden Sie hier.

Bremen:

Die neue Verordnung für Bremen finden Sie hier.

Hamburg:

In Hamburg gelten diese Vorschriften.

Hessen:

Hessen:Eine Übersicht über die neuen Einreisebestimmungen für das Land Hessen finden Sie hier:

Mecklenburg-Vorpommern:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern informiert auf dieser Seite über die aktuellen Regeln.

Niedersachsen:

Niedersachsen:Für das Land Niedersachsen gilt ab Montag (9.11.) die folgende Verordnung (Downloadlink).

Nordrhein-Westfalen:

Die Regelung wurde gerichtlich außer Kraft gesetzt.

Rheinland-Pfalz:

Das Land Rheinland-Pfalz informiert hier über die aktuellen Regeln. Dies ist der Link auf die neue Verordnung.

Saarland:

Das Saarland informiert auf dieser Website über die aktuellen Corona-Regeln einschließlich der Quarantäne-Bestimmungen.

Sachsen:

Der Freistaat Sachsen informiert auf dieser Website (noch nicht auf den neuen Stand aktualisiert, zuletzt aufgerufen am Montag, 9.11.)

Sachsen-Anhalt:

Das Land Sachsen-Anhalt informiert unter diesem Link über die aktuellen Verordnungen (noch nicht aktualisiert, zuletzt aufgerufen am Montag, 9.11.)

Schleswig-Holstein:

Den Text der neuen Verordnung finden Sie unter diesem Link. Eine Übersicht über diese und weitere Regelungen, einschließlich des geltenden Berherbungsverbots finden Sie hier.

Thüringen:

Die Verordnung über die neuen Einreisebestimmungen und Quarantäne in Thüringen finden Sie unter diesem Link.

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