Wer aus einem Risikogebiet in Spanien einreist, muss ab dem 23. November einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die neue Regelung der spanischen Regierung, die mit einer Pressemitteilung vom Mittwoch (11.11.) angekündigt wurde, betrifft somit auch auf Mallorca ankommende Passagiere aus Deutschland, in Abhängigkeit von den dann registrierten Corona-Zahlen.

Mit der PCR-Pflicht kommt die spanische Zentralregierung einer zentralen Forderung der balearischen Landesregierung nach. Ministerpräsidentin Francina Armengol begrüßte denn auch bei einer Pressekonferenz am Mittwochabend die Ankündigung und forderte, dass die Maßnahme bis zum Beginn der Tourismussaison sowie während der Fortdauer der Pandemie in Kraft bleiben müsse.

Die neue Regelung ergänze die bereits bestehenden Auflagen, heißt es, so werde auch die automatische Temperaturkontrolle aller Passagiere aus dem Ausland beibehalten. Eine Quarantäne für ankommende Passagiere, wie bei Ankunft aus einem Risikogebiet in Deutschland der Fall, ist nicht vorgeschrieben.

Nur PCR-Test zugelassen

Das Ergebnis des PCR-Tests könne sowohl in Papierform (Original), als auch digital mitgeführt werden. Es müsse auf Spanisch oder Englisch verfasst sein. Der PCR-Test muss außerdem in dem schon bislang vorgeschriebenen Formular angegeben werden, das Passagiere vor der Einreise in Spanien ausfüllen müssen.

Wie ein Sprecher der Delegation der Zentralregierung auf den Balearen gegenüber der MZ betont, werden nur PCR-Tests zugelassen sein. Wörtlich heißt es im spanischen Gesetzblatt (BOE) vom Donnerstag (12.11., externer Link): "Zugelassen als diagnostischer Test für SARS-CoV-2 ist der PCR (RT-PCR für COVID-19). Es sind keine anderen Tests wie Antikörper-Schnelltests, Schnelltests zur Entdeckung von Antigenen oder hochleistungsfähige serologische Tests (ELISA, CLIA, ECLIA) zugelassen, solange ihre harmonisierte Anwendung in der Europäischen Union nicht akzeptiert ist."

Die Risikogebiet-Einstufung des Landes oder der Region, von der ein Passagier anreist, werde anhand der EU-Verordnung 2020/1475 vom 13. Oktober vorgenommen, heißt es in der Pressemitteilung. Zugrunde gelegt werde die Inzidenz der registrierten Corona-Fälle in den vergangenen 14 Tagen - der Grenzwert liegt bei 150 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Im Gesetzblatt vom Donnerstag ist ganz Deutschland in einer Liste der Risikozonen genannt. Die geltende Liste werde zweiwöchentlich aktualisiert und auf der Website des spanischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht, heißt es dort.

Passagiere müssten beim Ticketverkauf über die neuen Auflagen informiert werden, heißt es. Wer kein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen könne, müsse mit einer Geldbuße rechnen, die sich nach der potenziellen Gefährdung anderer Menschen bemesse, zudem werde ein Antikörper-Test angeordnet.

Nicht betroffen sind Reisende aus anderen spanischen Regionen - trotz der Forderung der balearischen Landesregierung nach einer Kontrolle dieser Passagiere. Ministerpräsidentin Armengol verwies aber auf die derzeit weiterhin gültige regionale Abriegelung in weiten Teilen Spaniens. Abgesehen von den Balearen gelten nur für die Bewohner der Region Extremadura und der kanarischen Inseln keine Reiserestriktionen.

Begrüßt wurde die neue Regelung auch von den Hoteliers auf Mallorca. Sie sei "dringend notwendig", so die Vorsitzende des Branchenverbands FEHM, Maria Frontera. Mit rigorosen Kontrollen und einer Senkung der Fallzahlen könne man sich als sicheres Reiseziel positionieren. /ff

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