Muss es ein PCR-Test sein? Oder werden auch Negativ-Ergebnisse anderer Tests anerkannt, um ab dem 23. November von Deutschland nach Mallorca fliegen zu können? Die Frage, die sich derzeit viele Leser der Mallorca Zeitung stellen, beantwortet ein Sprecher der Delegation der Zentralregierung auf den Balearen gegenüber der MZ eindeutig: Anerkannt werden nur PCR-Tests.

Wörtlich heißt es dazu im spanischen Gesetzblatt (BOE) vom Donnerstag (12.11., externer Link): "Zugelassen als diagnostischer Test für SARS-CoV-2 ist der PCR (RT-PCR für COVID-19). Es sind keine anderen Tests wie Antikörper-Schnelltests, Schnelltests zur Entdeckung von Antigenen oder hochleistungsfähige serologische Tests (ELISA, CLIA, ECLIA) zugelassen, solange ihre harmonisierte Anwendung in der Europäischen Union nicht akzeptiert ist."

Die neue Regelung sieht vor, dass Passagiere aus einem Risikogebiet zur Einreise in Spanien einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden ist. In einer Liste im Gesetzblatt vom Donnerstag sind sowohl Deutschland, als auch Österreich und die Schweiz als Risikozonen aufgeführt. Die geltende Liste werde zweiwöchentlich aktualisiert und auf der Website des spanischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht, heißt es in der Verordnung. Inzwischen ist die Liste online (externer Link).

Regelungen im Detail

Das Ergebnis des PCR-Tests kann laut den Vorgaben sowohl in Papierform (Original), als auch digital mitgeführt werden. Es muss auf Spanisch oder Englisch verfasst sein. Pflichtangaben auf dem Dokument sind der vollständige Name des Passagiers, Ausweis- oder Reisepassnummer, Datum des Tests, Name und Kontaktdaten des Testzentrums, angewandte Testtechnik (PCR) sowie natürlich das Testergebnis.

Der PCR-Test muss außerdem in dem schon bislang vorgeschriebenen Formular angegeben werden, das Passagiere vor der Einreise in Spanien ausfüllen müssen. Denn die PCR-Pflicht ergänzt die bislang geltenden Vorgaben wie etwa zur automatischen Temperaturmessung aller ankommenden Passagiere aus dem Ausland.

PCR-Tests bei DER Touristik

Pauschalurlauber können je nach Anbieter den Service des Reiseveranstalters in Anspruch nehmen. So teilt etwa DER Touristik mit, dass nun alle angeschlossenen Reisebüros in Deutschland PCR-Tests anböten. "Die PCR-Tests stehen allen Kunden von Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und Travelix zur Verfügung, deren gebuchtes Reiseziel bei Einreise den Nachweis eines negativen Testergebnisses erfordert", heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag (13.11.).

Nach Meldung per E-Mail erhalten Kunden demnach einen Test-Kit für die Probenahme zu Hause, welche dann in einem kooperierenden Labor ausgewertet werde. Die Kosten - 129 Euro Einzeltest, 199 Euro Doppeltest - tragen die Reisenden.

Auch bei DER Touristik sieht man aktuell keine Alternative zu PCR-Tests: „Antigen-Schnelltests können in absehbarer Zeit zwar ein wichtiges Instrument werden, um sichere Reisekorridore zu gewährleisten", heißt es. „Solange aber für Schnelltests keine Mindestqualitätsanforderungen auf nationaler und internationaler Ebene im Reiseverkehr erarbeitet sind und die Schnelltests nicht zweifelsfrei von den Gesundheitsbehörden der Destinationen anerkannt sind, empfehlen wir unseren Kunden einen PCR-Test vor Reiseantritt."

Wie läuft die Einreise ab?

Es gibt verschiedene Wege, um an das Einreiseformular zu kommen: zum einen die App „SpTH", die zum Download bereitsteht. Ebenfalls einfach zu handhaben ist das Prozedere über die Internetseite spth.gob.es. Rechts oben kann die deutsche Sprache ausgewählt werden. Danach „Einzelformular" anklicken und die persönlichen Daten eingeben. Wenn Sie als Familie reisen, muss für jeden Reisenden das Formular eigens ausgefüllt werden. Eltern dürfen dies für ihre Kinder tun.

Ist das Formular abgeschickt, müssen einfache Fragen zur Gesundheit der Passagiere beantwortet werden. Dabei geht es darum herauszufinden, ob die Fluggäste für das Virus typische Symptome zeigen. Auch nach dem PCR-Test wird gefragt werden. Ist das erledigt, erhält man einen QR-Code zum Ausdrucken. Dieser Code ist quasi das ­Ticket für die Einreise und muss am Flughafen von Palma kurz vor der Gepäckabholung vorgezeigt werden.

Wer kein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen kann, muss mit einer Geldbuße rechnen, deren Höhe sich unter anderem nach der potenziellen Gefährdung anderer Menschen bemesse, so ein Behördensprecher. Leichte Verstöße werden mit bis zu 3.000 Euro geahndet, schwere Verstöße theoretisch mit bis zu 60.000 Euro. Zudem werde ein Antikörper-Test angeordnet und das Gesundheitsprotokoll angewandt, was eine weitergehende Untersuchung vorsieht. /ff

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