Werden die Quarantäne-Vorschriften für Mallorca-Rückkehrer in Deutschland nach dem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen nachgebessert? Auf die Frage gibt es derzeit keine einfache Antwort. Denn die Vorgaben fallen unter das Quarantäneregime des jeweiligen Bundeslandes, und die zentrale Frage ist, ob die Bundesregierung die vorliegende Muster-Verordnung nachbessern wird, nachdem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster die Regelungen der nordrheinwestfälischen Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.

Eine abschließende Antwort darauf gibt es noch nicht. "Die Bundesregierung prüft die getroffenen Maßnahmen fortwährend", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums gegenüber der Mallorca Zeitung. Man prüfe derzeit, inwieweit das Verfahren zur Ausweisung von Risikogebieten angepasst werden sollte. "Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen."

Hintergrund: Das sind die derzeitigen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern

PCR-Tests bei der Anreise nach Mallorca

Im Fall des umgekehrten Wegs, der Anreise nach Mallorca, gilt weiterhin die PCR-Pflicht, wenn Passagiere aus einem Risikogebiet im Ausland kommen. Die Vorgaben sind seit dem 23. November in Kraft, die Vorlage eines negativen Test-Ergebnisses wird bei der Ankunft am Airport mehrfach kontrolliert.

Zwar gibt es derzeit eine Debatte auf der Insel über die Tests, sie bezieht sich aber auf die Anreise innerhalb Spaniens. So hat die Landesregierung allen Residenten, die über das verlängerte Wochenende über die anstehenden Feiertage (Verfassungstag, Mariä Himmelfahrt) auf die Balearen zurückkehren, kostenlose PCR-Tests versprochen. Diese Maßnahme ist freiwillig, auch wenn die balearische Landesregierung seit Wochen eine Testpflicht auch für einreisende Inländer erreichen will. Allerdings ist die Reisetätigkeit auch auf ein Minimum geschrumpft, da die meisten Regionen Spaniens die Ein- und Ausreise nur unter Nachweis von gewichtigen Gründen zulassen. Tests bei der Einreise in eine Region schreiben bislang nur die Kanaren vor.

Die freiwilligen PCR-Tests für einreisende Residenten aus anderen spanischen Regionen sollen so funktionieren: Zwischen dem 3. und dem 8. Dezember werden Termine für die Tests vergeben (Tel.: +34 900 10 09 71). Die Passagiere müssen dann in den Corona-Teststationen vorstellig werden, die am ehemaligen Krankenhaus Son Dureta und im Kongresszentrum von Palma eingerichtet wurden. Das Ergebnis soll dann innerhalb von 24 Stunden vorliegen.

Die Sprecherin der Landesregierung, Pilar Costa, betonte noch einmal, dass die PCR-Pflicht für Passagiere aus Risikozonen im Ausland, die die Zentralregierung verhängt hatte, vom neuen Angebot unberührt bleibe. /ff

Hintergrund: PCR-Tests bei Einreise in Spanien in Kraft

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