Dürfen jetzt sechs oder 15 Personen zusammen im Freien Sport machen? Liegt das Limit für die Kundenzahl im Einzelhandel bei 50 oder 75 Prozent? Und wie viele Personen dürfen zu privaten Treffen zusammenkommen? Angesichts sich ständig ändernder Corona-Vorschriften und Gefahrenlagen wurde es zuletzt immer schwieriger, den Überblick zu behalten. In diesem Artikel fassen wir den Stand der Dinge (11.12.) zusammen. Die Vorschriften bei der Ein- und Ausreise finden Sie am Ende des Artikels.

Die balearische Linksregierung hat einen Fünf-Stufen-Plan für die Vorschriften beschlossen, der seit dem 28. November gilt. Er reicht von Stufe 0 (Prävention) bis Stufe 4 (extremes Risiko). Der Vorteil: Statt alle Vorschriften ständig anzupassen, reicht es, je nach Corona-Lage eine von fünf Stufen auszurufen. Zudem sind die Stufen an die Ampelfarben angelehnt, die so auf den ersten Blick signalisieren, wie es um jede Balearen-Insel steht.

Vorneweg: Grün steht die ­Ampel auf den Balearen derzeit nur auf ­Formentera (Stufe 1), Gelb auf ­Menorca (Stufe 2), „Dunkel-Gelb" oder Orange auf Mallorca und Ibiza (Stufe 3). Ausschlaggebend sind neben den Inzidenzwerten die Auslastung der Intensivbetten, die Positivrate bei den Tests oder die Entwicklung von Infektionsherden. Angepasst werden die Stufen alle zwei Wochen, das nächste Mal am 15. Dezember.

Als Tendenz der zuletzt beschlossenen Änderungen ist erkennbar: Im Freien werden die Restrik­tionen gelockert, in Innenräumen ­dagegen verschärft - das Risiko der An­steckung durch Aerosole ist hier höher.

Maskenpflicht auf Mallorca (alle Stufen)

So müssen jetzt am Arbeitsplatz alle Mitarbeiter, die mit Kollegen zusammen in einem geschlossenen Raum arbeiten, „in jedem Moment" eine Maske tragen - unabhängig von der geltenden Stufe sowie davon, wie es um die Belüftung, die Sicherheitsabstände oder Trennscheiben steht.

Ansonsten muss die Maske stets im öffentlichen Raum getragen werden - auch während der Zeit, in der Gäste im Restaurant auf ihr Essen warten, auch an Uferpromenaden von geschlossenen Ortschaften.

Der öffentliche Raum bezieht sich zum einen auf geschlossene Räume - öffentliche Verwaltung, öffentlich genutzte Einrichtungen und Geschäfte aller Art. Zum anderen gilt die Maskenpflicht auch im Freien, sofern man sich in geschlossenen Ortschaften aufhält. Wandern in der Tramuntana ist also ohne Maske möglich, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Dasselbe gilt für den Individualsport - Jogger brauchen keine Maske, müssen aber Passanten und anderen Sportlern mit genügend Sicherheitsabstand ausweichen. Einen gewissen Interpretationsspielraum gibt es bei Fahrradfahrern, die Ortspolizei von Palma stuft Radfahren aber inzwischen laut MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" generell als sportliche Tätigkeit ein. Viele Radfahrer tragen allerdings freiwillig Maske. Vorgeschrieben ist diese jedoch generell bei Fahrern E-Rollern.

Rauchen

Mit Ausnahme von Stufe 4 wird dagegen Rauchen in der Öffentlichkeit und im Freien wieder erlaubt, sofern ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten wird. Beim Gehen bleibt es weiterhin verboten, ebenso wie im Außenbereich von Cafés und Restaurants.

Gäste dürfen aber von den Café-Tischen aufstehen und sich eine Zigarette außerhalb des ­Lokals anzünden, ohne dass Strafen drohen.

Stufe 0 (Grau)

Die Stufe entspricht einer Inzidenz von weniger als 25 Fällen pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen. Gastro-Betriebe können bis zu 75 Prozent der normalerweise erlaubten Gästezahl in Innenräumen empfangen, bei schlechter Belüftung nur 50 Prozent, draußen 100 Prozent. Pro Tisch sind maximal zehn Gäste erlaubt, im Freien 20. Auch für Einzelhandel und Gemeinschaftszonen von Hotels gilt ein ­Limit von 75 Prozent.

Private Treffen im Freien und ­Wandergruppen sind auf 30 Personen limitiert; maximal 15 Personen in geschlossenen Räumen. Es gibt keine Ausgangssperre in der Nacht.

Stufe 1 (Grün): Formentera

Die Restriktionen ähneln sehr stark denen der Stufe 0. Allerdings gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Private Treffen sind auf 20 Personen im Freien und zehn Personen in Innenräumen beschränkt, Wandergruppen auf 30 Personen.

Stufe 1 ist Zielmarke für März, um sich als sicheres Reiseziel zu positionieren. Die Stufe entspricht in etwa ­einer Inzidenz von 25 bis 50 registrierten Fällen pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen.

Stufe 2 (gelb): Menorca

In Restaurants gelten Limits von 50 oder 70 Prozent, in Abhängigkeit der Größe, bei schlechter Belüftung 40 Prozent, Thekenbetrieb ist nicht gestattet. Im Einzelhandel gilt ein Limit von 75 Prozent. Die Ausgangssperre zwischen 0 und 6 Uhr gilt ebenfalls.

Private Treffen sind auf zehn Personen im Freien und sechs Personen in geschlossenen Räumen begrenzt, Sport im Freien und Wandern bis zu 30 Personen.

Stufe 2 entspricht in etwa einer Inzidenz von 50 bis 150 registrierten Fällen pro 100.000 Einwohnern in 14 Tagen.

Stufe 3 (orange): Mallorca, Ibiza

Bars und Restaurants dürfen je nach Größe 50 bis 60 Prozent der sonst zulässigen Gäste empfangen, bei schlechter Belüftung 30 Prozent, im Freien 75 Prozent. Maximal sechs Personen sind pro Tisch erlaubt. Wegen hoher Corona-Zahlen dürfen Gastro-Betriebe in Sóller, Muro und Lloseta derzeit nur Gäste im Außenbereich empfangen.

Für den Einzelhandel gilt ein ­Limit von 50 Prozent.

Private Treffen sind auf sechs Personen beschränkt. Bei Sport im Freien und Wandern sind bis zu 15 Personen erlaubt. Fitnesszentren sind geöffnet, müssen aber Auflagen beachten.

Die nächtliche Ausgangssperre gilt eigentlich von 0 bis 6 Uhr, wurde aber mit Stichtag 10. Dezember auf Mallorca verschärft, seitdem gilt sie von 22 bis 6 Uhr, vorerst bis 21. Dezember.

Im Kino gilt ein Limit von 45 Prozent, der Verzehr ist erlaubt. In Theatern ist ein Prozentsatz von 50 Prozent festgeschrieben.

Hochzeits- und Trauerfeiern sind erlaubt mit bis zu 40 Personen im Freien und 20 Personen in Innenräumen, bei einer maximalen Auslastung von 30 Prozent.

Stufe 3 entspricht in etwa einer Inzidenz von 150 bis 250 registrierten Fällen pro 100.000 Einwohnern in 14 Tagen.

Das sind die aktuellen Corona-Zahlen auf den Balearen

Stufe 4 (rot)

Bars und Restaurants dürfen Gäste lediglich im Außenbereich bedienen, und hier mit einem Limit von 50 Prozent und maximal sechs Personen pro Tisch. Um 22 Uhr ist Geschäftsschluss. Im Einzelhandel liegt das Limit bei der Kundenzahl ebenfalls bei 50 Prozent.

Es gilt eine erweiterte nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr.

Private Treffen sind nur im Freien erlaubt, das Limit liegt bei sechs Personen. Es gilt ein absolutes Rauchverbot. Sport- und Wandergruppen dürfen maximal sechs Personen umfassen.

Stufe 4 kann auch für einzelne Gemeinden ausgerufen werden, vergleichbar mit dem lokalen Lockdown von Manacor, der vor einigen Tagen auslief. Die Stufe entspricht in etwa einer Inzidenz von mehr als 250 Fällen pro 100.000 Einwohnern in 14 Tagen.

Service: Das sind die Corona-Regeln zu Weihnachten auf Mallorca

Einreise nach Mallorca

Die seit dem 23. November geltende Regelung sieht vor, dass Passagiere aus einem Risikogebiet zur Einreise in Spanien einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Liste der Risikoländer - fast ganz Europa ist vertreten - wird auf der Seite des spanischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht (externer Link). Alternativ ist auch ein TMA-Test möglich, wird aber bislang kaum angeboten. Kinder unter sechs Jahren sind seit dem 10. Dezember von der Testpflicht ausgenommen.

Das Ergebnis des PCR-Tests kann laut den Vorgaben sowohl in Papierform (Original), als auch digital mitgeführt werden. Es muss auf Spanisch oder Englisch verfasst sein, seit dem 10. Dezember sind auch Französisch und Deutsch erlaubt. Pflichtangaben auf dem Dokument sind der vollständige Name des Passagiers, Ausweis- oder Reisepassnummer, Datum des Tests, Name und Kontaktdaten des Testzentrums, angewandte Testtechnik (PCR) sowie natürlich das Testergebnis.

Der PCR-Test muss außerdem in dem schon bislang vorgeschriebenen Formular angegeben werden, das Passagiere vor der Einreise in Spanien ausfüllen müssen. Denn die PCR-Pflicht ergänzt die bislang geltenden Vorgaben wie etwa zur automatischen Temperaturmessung aller ankommenden Passagiere aus dem Ausland.

Es gibt verschiedene Wege, um an das Einreiseformular zu kommen: zum einen die App „ SpTH", die zum Download bereitsteht. Ebenfalls einfach zu handhaben ist das Prozedere über die Internetseite spth.gob.es. Rechts oben kann die deutsche Sprache ausgewählt werden. Danach „Einzelformular" anklicken und die persönlichen Daten eingeben. Wenn Sie als Familie reisen, muss für jeden Reisenden das Formular eigens ausgefüllt werden. Eltern dürfen dies für ihre Kinder tun.

Ist das Formular abgeschickt, müssen einfache Fragen zur Gesundheit der Passagiere beantwortet werden. Dabei geht es darum herauszufinden, ob die Fluggäste für das Virus typische Symptome zeigen. Auch nach dem PCR-Test wird gefragt werden. Ist das erledigt, erhält man einen QR-Code zum Ausdrucken. Dieser Code ist quasi das ­Ticket für die Einreise und muss am Flughafen von Palma kurz vor der Gepäckabholung vorgezeigt werden.

Wer kein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen kann, muss mit einer Geldbuße rechnen, deren Höhe sich unter anderem nach der potenziellen Gefährdung anderer Menschen bemesse, so ein Behördensprecher.

Flug von Mallorca nach Deutschland

Werden die Quarantäne-Vorschriften für Mallorca-Rückkehrer in Deutschland nach dem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen nachgebessert? Auf die Frage gibt es derzeit keine einfache Antwort. Denn die Vorgaben fallen unter das Quarantäneregime des jeweiligen Bundeslandes, und die zentrale Frage ist, ob die Bundesregierung die vorliegende Muster-Verordnung nachbessern wird, nachdem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster die Regelungen der nordrheinwestfälischen Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.

Eine abschließende Antwort darauf gibt es noch nicht. "Die Bundesregierung prüft die getroffenen Maßnahmen fortwährend", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums gegenüber der Mallorca Zeitung vom 1. Dezember. Man prüfe derzeit, inwieweit das Verfahren zur Ausweisung von Risikogebieten angepasst werden sollte. "Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen."

Die derzeit in den einzelnen Bundesländern geltenden Quarantäne-Vorschriften finden Sie hier.

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