Die spanische Regierung flexibilisiert ihre Bestimmungen für die Einreise nach Spanien aus Risikogebieten. So werden ab sofort Passagiere, die jünger als sechs Jahre sind, von den PCR-Tests ausgenommen. Damit passe man die Vorschriften an die anderer europäischer Nachbarländer an, heißt es in einer Pressemitteilung des spanischen Gesundheitsministeriums. Wichtige Neuerung außerdem: Das Negativ-Testergebnis darf neben Spanisch und Englisch nun auch auf Französisch oder Deutsch vorgelegt werden.

Künftig auch TMA-Tests erlaubt

Darüber hinaus wird ab sofort neben dem PCR- auch der sogenannte TMA-Test akzeptiert, wenn dieser allerdings auch bislang kaum erhältlich ist, wird erstmals die bislang unumstößliche Vorschrift gelockert, allein PCR-Tests zu akzeptieren. Sogenannte Antigen-Schnelltests gelten weiterhin nicht als Ersatz.

TMA ist die Abkürzung für "Transcription Mediated Amplification". Der gleichnamige Test wurde von der spanischen Firma Grifols entwickelt und funktioniert - wie der PCR-Test - per Abstrich in der Nase. Dann wird eine molekulare Technik angewandt, mithilfe derer die RNS bestimmt wird. Das Verfahren ist etwas schneller und kostengünstiger als der PCR-Test, der fast überall mehr als 100 Euro kostet. "Die Tests sind hierzulande autorisiert und stellen eine gute Alternative zu den PCR-Tests dar", so Antoni Real, Vorsitzender des Colegio Oficial de Farmacéuticos de las Islas Baleares, gegenüber der MZ. Da der Test bislang nicht erlaubt war, wird er aber aktuell kaum angeboten. Auch in deutschen Laboren wird bislang nicht mit dem TMA-Test geworben.

Wörtlich steht diesbezüglich im spanischen Amtsblatt vom Donnerstag (10.12.): Erlaubt sind "der PCR-Test, der TMA-Test und andere Tests, die auf äquivalenten molekularen Techniken beruhen".

Die Pflicht, ein negatives PCR-Ergebnis bei der Einreise aus Risikozonen nach Spanien vorzulegen, besteht seit dem 23. November. Zahlreiche betroffene Mallorca-Reisende hatten beklagt, dass es schwierig sei, rechtzeitig vor Abreise an das Testergebnis zu kommen, zumal dieses nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Der Test muss weiterhin in dem schon bislang vorgeschriebenen Formular angegeben werden, das Passagiere vor der Einreise in Spanien ausfüllen müssen. Denn die Testpflicht ergänzt die bislang geltenden Vorgaben wie etwa zur automatischen Temperaturmessung aller ankommenden Passagiere aus dem Ausland. /ff

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