Wer dieser Tage aus Risikozonen im Ausland nach Mallorca fliegt, darf seinen Flug gar nicht erst antreten, wenn er keinen negativen PCR-Test vorweisen kann. Bereits beim Check-in am Abflugsort kontrollieren Mitarbeiter der Fluggesellschaften, ob der Test wie von der spanischen Regierung vorgeschrieben innerhalb der vergangenen 72 Stunden durchgeführt wurde. Am Flughafen von Palma de Mallorca findet dagegen keine explizite Kontrolle der Testdokumente mehr statt. Es sind also die Mitarbeiter der Airlines im Ausland, die letztlich darüber entscheiden, ob die spanischen Vorschriften eingehalten werden. Das bestätigte eine Sprecherin der Flughafengesellschaft Aena Montag (28.12.) auf MZ-Anfrage.

Tatsächlich weiß die MZ von mehreren Fällen, in denen die Reisenden nicht ins Flugzeug gelassen wurden. Wie die Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet, musste eine Mallorquinerin, die von einem Italien-Aufenthalt zurück auf die Insel wollte, in Bergamo bleiben, weil Ryanair sie ohne Negativ-Test nicht an Bord ließ. "Ich fühle mich im Stich gelassen, niemand hilft mir", so die empörte Residentin. Das Testzentrum am Flughafen in Italien sei geschlossen gewesen, sie habe den Test daher bei ihrer Ankunft auf Mallorca machen wollen, da sie Balearen-Bewohnerin sei, so ihr Argument. Die Möglichkeit, den Test erst bei der Ankunft zu machen, ist allerdings im Fall von rückkehrenden Insel-Residenten nur für Inlandsflüge vorgesehen.

Ein MZ-Redakteur bekam am Sonntag (27.12.) am Flughafen Köln-Bonn ebenfalls mit, wie Ryanair-Mitarbeiter einen deutschen Mallorca-Reisenden nicht einchecken ließen, weil er keinen Test gemacht hatte.

Hintergrund: Spanische Regierung flexibilisiert PCR-Pflicht bei Mallorca-Einreise

Wer die Hürde am Abflugort genommen hat, muss bei der Ankunft in Palma lediglich einen QR-Code vorzeigen, der beim Ausfüllen des Einreiseformulars erstellt wird (Details zum Einreiseformular finden Sie hier). In dem Dokument muss unter anderem auch angegeben werden, dass man ein Negativ-Ergebnis mit sich führt. "Dieses muss in Palma aber nicht erneut pauschal vorgezeigt werden. Mitführen sollte man es dennoch, da in Einzelfällen Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden einen Blick darauf werfen möchten", heißt es seitens der Flughafenbetreibergesellschaft Aena.

Kann in diesen Fällen kein Ergebnis vorgewiesen werden, werden in der Regel Schnelltests angeordnet, und es droht eine Geldstrafe. Deren Höhe bemisst sich laut einem Behördensprecher unter anderem nach der potenziellen Gefährdung anderer Menschen. Leichte Verstöße werden mit bis zu 3.000 Euro geahndet, schwere Verstöße theoretisch mit bis zu 60.000 Euro. /ff, somo

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