Ein Gericht auf Mallorca hat eine Österreicherin zu anderthalb Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 540 Euro verurteilt. Die Frau war trotz einer richterlichen Anordnung einen Tag nach der Scheidung mit ihren beiden Kindern von der Insel verschwunden.

Zu dem Vorfall kam es im November 2013. Ein Scheidungsrichter hatte ein geteiltes Sorgerecht für die neun und elf Jahre alten Kinder vorgesehen. Die Österreicherin war offenbar damit nicht einverstanden und nahm ihre Kinder mit nach Österreich. Damit verstieß sie gegen eine weitere richterliche Anordnung, die vorsah, dass die Kinder in Spanien bleiben und der Vater die Reisepässe aufbewahrt.

Die ältere Tochter ist mittlerweile volljährig. Für den noch minderjährigen Sohn hat nun der Vater das alleinige Sorgerecht. Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. /rp