In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der katholischen Kirche und der Gemeinde Artà um die Mauern des Areals um das Kloster Sant Salvador auf dem Kirchberg ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Der Oberste Gerichtshof der Balearen sprach am Donnerstag (21.1.) der Gemeinde im Nordosten von Mallorca das Eigentumsrecht zu. Das Urteil kann nicht angefochten werden.

Bereits im Jahr 2017 hatte das Rathaus von Artà unter der Führung von Bürgermeister Tolo Gili (El Pi) gefordert, die Besitzverhältnisse der Mauern und Teile des bei Ausflüglern beliebten Innenhofs der Kirche eindeutig zu klären. Grund für die Unstimmigkeiten sind Dokumente aus dem 19. Jahrhundert, darunter ein Vertrag aus dem Jahr 1865 zwischen der Diözese Mallorca und dem spanischen Staat. Dieser sah vor, dass der Kirche das Gelände rund um die weithin sichtbare und über eine lange Treppe erreichbare Wallfahrtskirche gehört.

Ein Gericht in Manacor gab 2018 zunächst der Kirche Recht, ein Gericht in Palma de Mallorca entschied wenige Monate später jedoch, dass der Gemeinde die Besitzrechte zukommen. Die katholische Kirche ging dagegen in Revision und brachte den Fall vor den Obersten Gerichtshof der Balearen. Dieser urteilte nun zugunsten der Gemeinde.

Die traditionell linksregierte Gemeinde hatte wiederholt beklagt, dass die Kirche ihr bei Veranstaltungenhabe. Einmal hätten Kirchenvertreter ein Protestplakat gegen die konservative PP-Vorgängerregierung von der Mauerumfassung entfernen lassen. Die Linkspartei Podemos hatte wiederholt auf den "Raub" von Grundstücken auf Mallorca durch die Kirche geschimpft, unter anderem im Fall Sant-Salvador-Areal. /somo