Die Fallzahlen auf Mallorca sind trotz sinkender Tendenz noch immer viel zu hoch. Deshalb hat die Landesregierung, die verschärften Restriktionen auf Mallorca zuletzt am Freitag (29.1.) für weitere zwei Wochen verlängert. Die am 13. Januar in Kraft getretenen Regeln gelten mit wenigen Änderungen mindestens bis Mitte Februar.

Alle Aktivitäten sollten auf ein Minimum zu reduziert werden - Bildung, Arbeit und lebensnotwendige Einkäufe. Hier fassen wir den Stand der Dinge (mit den Neuerungen von Freitag, 29.1.) zusammen.

Seit 15. Dezember gilt die Stufe 4, also die höchste Stufe des insgesamt fünfstufigen (0 bis 4) Corona-Protokolls. Stufe 4 bedeutet "extremes Risiko", die bisherigen Restriktionen bleiben bestehen. Die ursprünglich für diese Phase vorgesehenen Maßnahmen wurden teils noch verschärft.

Keine privaten Treffen

Erlaubt sind lediglich private Zusammenkünfte aus ein und demselben Haushalt.

Ausnahmen gelten für Alleinstehende, die von einem anderen Haushalt "aufgenommen" werden. Dabei darf sich die alleinstehende Person ausdrücklich nur von einem Haushalt aufnehmen lassen und jeder Haushalt auch nur einen Alleinstehenden aufnehmen.

Weitere Ausnahmen gelten für Kinder von Eltern, die in getrennten Haushalten leben, sowie für Pflegebedürftige.

Die Auflagen gelten sowohl innen wie auch außen. Arbeitstreffen oder der Weg zum Arbeitsplatz sind nicht betroffen.

Über die Festtage und zum Jahreswechsel waren noch Treffen von bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Am Mittwoch (13.1.) entfiel die Möglichkeit, Personen aus anderen Haushalten zu besuchen. Im Klartext: Es ist verboten, Freunde oder Verwandte zu treffen, mit denen man nicht zusammenwohnt. Auch gemeinsames Wandern mit Freunden oder ein Fahrradausflug sind verboten. Sport hingegen in bestimmter Hinsicht erlaubt.

Die Balearen-Regierung appelliert an die Bevölkerung, vorläufig so gut es geht auf jegliche sozialen Kontakte zu verzichten.

Ausgangssperre ab 22 Uhr

Seit Wochen gilt auf Mallorca eine abendliche Ausgangssperre, die zuletzt von Mitternacht auf 22 Uhr vorverlegt worden war. Man muss also zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu Hause bleiben, sofern man nicht nachweislich beruflich unterwegs ist oder wichtige Termine zum Beispiel beim Arzt wahrnimmt.

Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ruft die Balearen-Regierung alle Bewohner und Besucher dazu auf, bereits um 20 Uhr daheim zu sein.

Restaurants und Cafés

Restaurants und Cafés, deren Ausschank bislang noch im Freien (mit 75 Prozent der Sitzplätze) und bis maximal 18 Uhr erlaubt war, müssen ab dem 13.1. zunächst zwei Wochen schließen. Erlaubt bleiben lediglich der Außer-Haus-Verkauf und der Lieferservice.

In allen geschlossenen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in einer Metro-Station oder einer Markthalle, ist das Konsumieren von Speisen oder Getränken verboten.

Rauchverbot unverändert

Das Rauchverbot bleibt streng, wird aber nicht wie ursprünglich für die Stufe 4 vorgesehen noch einmal verschärft. Erlaubt ist das Rauchen auf der Straße, sofern der ­Sicherheitsabstand von zwei Metern zu allen anderen Personen eingehalten wird. Raucher dürfen also auch nicht in Gruppen ­zusammenstehen. Wer raucht, muss am Platz stehen bleiben. Rauchend durch die Straße gehen, ist verboten.

Strenge Regeln beim Shoppen

Einkaufszentren, Kaufhäuser, Warenhäuser und Baumärkte müssen bis mindestens 30. Januar schließen. Im Einzelhandel gilt die Regelung für Geschäfte mit mehr als 700 Quadratmetern Verkaufsfläche. Erlaubt ist die Auslieferung von Waren, sowie die Abholung von Bestellungen. Zum Abholen der Ware dürfen einzelne Kunden auch die Geschäftsräume betreten. Auch im Großhandel dürfen Gewerbe treibende Kunden die Verkaufsflächen betreten, um ihre Bestellungen abzuholen.

Von der Schließung ausgenommen sind große Supermärkte in Einkaufszentren - zum Beispiel Carrefour und Alcampo. Sie dürfen öffnen. Der Verkauf von Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Alltagsprodukten bleibt erlaubt. Dazu gehören seit Ende Januar auch Heimwerker-Bedarf und Kleidung.

Kleine Geschäfte müssen die Zahl ihrer Kunden auf 30 Prozent begrenzen und um 20 Uhr schließen. Nach 20 Uhr ist nur noch der Verkauf von Lebensmitteln und einigen anderen Produkten der Grundversorgung erlaubt.

Kultur und Sport

Kulturveranstaltungen, inbesondere die Veranstaltungen zu den Fiestas, werden abgesagt. Ausnahmen gelten für Kinos, Theater, Konzertsäle und Zirkuszelte, die ihr Publikum auf 30 Prozent reduzieren müssen. Bekannte Konzert- und Veranstaltungssäle wie Auditorium und Es Gremi sowie das Kino Cinesa Festival Park haben dennoch vorübergehend geschlossen.

Beim allgemeinen Breitensport dürfen überdachte Einrichtungen nur von eingeschriebenen Vereins- und Leistungssportlern oder aber von nur einem Trainer und nur einem Sportler gleichzeitig genutzt werden.

Neben Fitnesscentern müssen auch Spas und ähnliche Einrichtungen schließen. Hallenbäder dürfen öffnen, die Nutzung bleibt aber auf einen Schwimmer pro Bahn beziehungsweise vier Schwimmer insgesamt beschränkt. Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine genaue Auflistung über die aktuellen Vorschriften im Sport- und Freizeitbereich finden Sie hier.

Gottesdienste

Voll besuchte Kirchen wird es vorerst nicht geben. Für Gotteshäuser gilt eine Höchstzahl von maximal 30 Prozent der normalerweise zugelassenen Personen. Empfohlen werden Gottesdienste mit ­maximal 15 Personen. Die Kirchen empfehlen ihren Gemeinden, die Zeremonien im Fernsehen oder per Video im Internet zu verfolgen.

Schulen

Mallorcas Schulen bleiben geöffnet, der Unterricht hat am 8.1. wieder begonnen. Die außerschulischen Aktivitäten (extraescolares) sowie Ausflüge und Zusatzangebote der Elternverbände sind gestrichen.

Strände, Parks und Fiestas

Anders als beim Lockdown im Frühjahr bleiben auch die Strände und Parks geöffnet. Der Besuch ist jedoch auf die Uhrzeiten zwischen 7 und 21 Uhr beschränkt. Kinder dürfen die Spielplätze benutzen. Diese werden dafür häufiger desinfiziert. Auch Karussells oder ähnliche Jahrmarkts­attraktionen sind grundsätzlich erlaubt. Fiestas werden abgesagt.

Öffentlicher Nahverkehr

Die Passagierzahl ist eingeschränkt. In Bussen dürfen nur Sitzplätze, in Bahnen nur Sitzplätze und speziell ausgewiesene Stehplätze besetzt werden. Die Balearen-Regierung empfiehlt zudem explizit, während der Fahrt zu schweigen, um die Ansteckungsgefahr gering zu halten.

Hinweis: Die Corona-Auflagen auf den Balearen ändern sich fortlaufend und sind teilweise widersprüchlich. Wir recherchieren sie nach bestem Wissen und Gewissen, können aber keine Gewähr geben.

Zuletzt aktualisiert am 29.1. (Verlängerung der Restriktionen).

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