Die Hoteliers auf Mallorca haben endlich mal wieder einen kleinen Grund zum Feiern. Ein Gericht in Valencia hat dem Betreiber eines Hotels auf Mallorca das Recht zugestanden, wegen der Corona-Maßnahmen nur noch die Hälfte der Miete an den Eigentümer der Anlage zu bezahlen.

Dabei hat sich der Richter auf den alten römischen Rechtsgrundsatz Clausula rebus sic stantibus berufen. Dieser verfügt, dass ein Vertrag geändert werden kann, wenn sich die Umstände entscheidend verändert haben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Pandemie, die Reisewarnungen und Restriktionen dafür ausreichend sind. Das Hotel hatte keine echte Chance, mit Gegenmaßnahmen den Schaden aufzufangen. Das Gericht hatte die Miete bereits vorsorglich im Juni 2020 bis zum Urteilsspruch halbiert.

Laut Informationen der mallorquinischen Zeitung "Ultima Hora" handelt es sich um ein Gästehaus der Iberstreet S.L., die das Hotel Ibersol Son Caliú Mar in Calvià betreibt. Leidtragender ist Atom Hoteles Iberia, die nach eigener Aussage führende Immobilienagentur in Spanien im Hotelbereich. Die Mietpreis war variabel am Einkommen des Hotels ausgerichtet, betrug jedoch mindestens eine Million Euro.

Es ist zu erwarten, dass die Gerichtsentscheidung nun exemplarisch für weitere Streitfälle herangezogen wird. /rp