Die Bewohner von Seniorenheimen auf Mallorca können ab Sonntag (14.2.) in Folge der Lockerung der Corona-Auflagen wieder unter Auflagen die Einrichtungen verlassen. Das hat der Inselrat in einer Pressemitteilung bestätigt, nachdem die neuen Bestimmungen am Samstag im balearischen Gesetzblatt veröffentlicht wurden.

Betroffen von der Lockerung sind sowohl öffentliche wie private Einrichtungen auf Mallorca. War das Verlassen bislang nur zu therapeutischen Zwecken und in Begleitung eines Mitarbeiter des Zentrums möglich, wird diese Möglichkeit nun ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass die Personen über alle geltenden Hygiene-Vorschriften aufgeklärt sind. Zudem muss der Bewohner oder ein Familienangehöriger eine Erklärung unterschreiben, in der er sich verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen erklärt.

Verlässt der Heimbewohner die Einrichtung für mehr als 72 Stunden, so muss bei der Rückkehr ein PCR-Test, erst bei Vorliegen des Negativ-Ergebnisses sei die Wiederzulassung des Bewohners möglich.

An den Regelungen zu den Besuchszeiten unterdessen ändert sich nichts. Besuche sind möglich von maximal einer Person pro Tag, maximal eine Stunde lang. Der Besuch wird von Personal beaufsichtigt. Voraussetzung ist zudem, dass zu dem Zeitpunkt kein Infektionsherd in der Einrichtung registriert wurde. Es dürfen zudem keine Corona-Symtome bei Bewohnern oder Besuchern vorliegen oder Kontakte zu infizierten Personen stattgefunden haben. /ff

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