Erneuter Rückschlag für die Balearen-Regierung beim Versuch, die illegale Ferienvermietung auf Mallorca und den anderen Inseln einzudämmen: Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat jetzt den Einspruch der Regierung gegen ein Urteil abgewiesen, mit dem die Plattform Airbnb von einer Strafzahlung von 300.000 Euro freigesprochen wurde.

Das Gericht, so schreibt die Agentur "Europa Press", sei zu dem Schluss gekommen, dass der Einspruch der Landesregierung die in dem erstinstanzlichen Urteil vorgebrachten Argumente nicht entkräfte. Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung, dass alle Ferienimmobilien mit Registrierungsnummer im Internet versehen sein müssen, nur auf die jeweiligen Anbieter der Wohnungen oder Häuser zutrifft, nicht aber für ein reines Vermittlungsportal, wie es Airbnb ist. Außerdem hätten Screenshots von Anzeigen für Ferienimmobilien auf der Website als Beweismittel keine Gültigkeit. Zusätzlich habe Airbnb seinen Sitz in Irland, weshalb das dortige Recht zur Anwendung komme.

Darüber hinaus stellten die Richter fest, dass man von Airbnb nicht verlangen könne, dass "eine detaillierte und aufwendige Prüfung" der Anzeigen von Seiten des Vermittlungsportals stattfinde. Demnach könne Airbnb auch die Überprüfung, ob jede Ferienimmobilie tatsächlich die vorgeschriebene Registrierungsnummer besitzt, nicht leisten.

Zuvor hatte bereits im Mai 2020 das balearische Verwaltungsgericht die Strafe für das Vermittlungsportal Airbnb annulliert. Die von der balearischen Landesregierung ausgesprochene Geldbuße sei nichtig, hieß es damals in dem Urteil. Die Strafe war im Februar 2018 verhängt worden.

Die Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums hatten mit Screenshots nachgewiesen, dass viele Einträge bei Airbnb für Ferienwohnungen auf den Inseln nicht die vorgeschriebene Registrierungsnummer enthielten. Mit ihr müssen die Ferienvermieter nachweisen, dass das Objekt auch offiziell nach den 2017 verschärften Vorgaben zugelassen ist. Die Richter des Verwaltungsgerichts argumentierten damals ebenfalls, dass Airbnb als bloßer Vermittler nicht für etwas in die Verantwortung genommen werden könne, was Pflicht der Vermieter sei.

Eine solche Regelung, wie sie das balearische Tourismusgesetz vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Airbnb komme laut EU-Vorgaben über den elektronischen Warenverkehr lediglich eine „neutrale, technische und automatisierte" Vermittlungsfunktion beim Angebot der Ferienwohnungen zu, hieß es. /jk/ff