Ein Gerichtsurteil aus Vor-Corona-Zeiten hat das Rathaus in Palma de Mallorca erinnert, dass der Streit um die Öffnungszeiten von Restaurants und Cafés nicht erst mit der Pandemie begonnen hat. Eine städtische Verordnung vom 1. April 2019, die den Gastronomen in der Lonja-Viertel der Balearen-Hauptstadt vorschrieb, um 23 Uhr zu schließen, wurde nun vom Amtsgericht Palma für nichtig erklärt, wie die Gastronomenvereinigung im Unternehmerverband CAEB am Freitag (5.3.) in einer Pressemitteilung informierte.

"Das wird ohne jeden Zweifel zu hohen Entschädigungen für die betroffenen Lokale führen, die jahrelang weniger Einnahmen hatten, weil sie um 23 Uhr schließen mussten und deswegen keine Abendessen anbieten konnten", heißt es in der Mitteilung. Man habe zunächst erfolglos versucht, sich außergerichtlich mit der Stadt zu einigen. Schließlich habe man keine andere Wahl gesehen, als vor Gericht zu ziehen. Die Anwaltskanzlei Monlex Abogados vertrat die Gastronomen des Lonja-Viertels in dem Prozess gegen die Stadtverwaltung.

"Die Gastronomen haben bewiesen, dass das Rathaus Palma illegal gehandelt hat, indem es Restriktionen durch Verordnungen vorschrieb, ohne jegliche Transparenz und ohne die vorgesehenen Verwaltungswege einzuhalten", erklärt der Anwalt Miquel Planas, der den Prozess für die Lokal-Besitzer führt. Das Rathaus müsse nun "hohe Entschädigungen zahlen", fügt er hinzu.

Der Bürgermeister von Palma de Mallorca, José Hila, verteidigte die damalige Entscheidung als "angemessene Lösung", nachdem man ein "Gleichgewicht" zwischen Wohn- und Ausgehviertel gesucht habe. In Bezug auf das Urteil und mögliche Entschädigungen erklärte er, dass er offiziell noch keine Kenntnis von dem Urteil habe und dass die Rechtsberater des Rathauses dieses prüfen müssten.

Hila erinnerte daran, dass die Anwohner wegen des Lärms von Bars und Restaurants zu später Stunde jahrelang Beschwerden eingereicht hatten. Es sei nicht ungewöhnlich, dass die Betroffenen gegen die Entscheidung der Stadt vor Gericht gezogen seien. Sollte man den Rechtsstreit verlieren, werde man das Urteil anerkennen und die Verordnung entsprechend anpassen. /tg