Weil er einem 14-jährigen Mädchen auf Mallorca unter den Rock gefilmt hatte, ist ein 52-jähriger Deutscher von einem Gericht in Palma de Mallorca am Dienstag (9.3.) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Diese sogenannten "Upskirting"-Aufnahmen, die heimlich in einem Kaufhaus der Balearen-Hauptstadt entstanden waren, wollte der Mann in seinem Youtube-Kanal hochladen. Sicherheitsleute des Shoppingcenters erwischten den Täter beim Filmen und stellten mehrere Kameras sicher.

Die Gerichtsverhandlung fand am Dienstag (9.3.) in Palma de Mallorca statt. Der deutsche Angeklagte wurde per Videokonferenz aus seiner Heimat zugeschaltet. Der Angeklagte gestand die ihm zur Last gelegten Vorwürfe. Die ursprünglich von der Staatsanwalt geforderte vierjährige Haftstrafe wurde auf zweieinhalb Jahre heruntergesetzt. Die Gefängnisstrafe wird zudem zur Bewährung ausgesetzt. Dafür darf der Verurteilte zehn Jahre lang nicht nach Spanien einreisen und muss das gefilmte Mädchen mit 1.000 Euro entschädigen sowie eine Strafe von 4.860 Euro zahlen.

Zugetragen hatte sich die Tat am Nachmittag des 11. September 2019 in einem Warenhaus in der Innenstadt von Palma de Mallorca. Der Täter nutzte einen Verlängerungsstab einer kleinen Kamera, um diskret unter dem Rock eines Mädchens zu filmen, die mit ihrer Tante beim Einkaufen war.

Auf dem Youtube-Kanal des 52-Jährigen sind diverse obszöne Aufnahmen von Frauen zu sehen, die unbemerkt in der Öffentlichkeit gefilmt worden waren. Die Sicherheitsleute des Kaufhauses erwischten den Mann beim Filmen und schalteten die Polizei ein. Diese stellte beim Täter einen Laptop, ein Handy, vier Kameras und diverses Hilfsmaterial wie doppelseitiges Klebeband sicher, mit dem die Aufnahmen entstanden waren.

Der Mann zeigte den Beamten zudem weitere Aufnahmen von Frauen und erklärte, dass sie für die Veröffentlichung auf seinem Youtube-Kanal gedacht seien. Die Polizei konnte die Identität der anderen Frauen auf den Videos nicht feststellen, sodass der Mann nun - eineinhalb Jahre später - allein für das Filmen des 14-jährigen Mädchens verurteilt wurde.

Das sogenannte Upskirting - also das Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt - befand sich lange in einer rechtlichen Grauzone. In Deutschland verabschiedete der Bundestag erst 2020 ein Gesetz, das die Praxis zur Straftat macht, die mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft wird. "Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bei der Verabschiedung. /tg