Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat am Mittwoch (17.3.) die in dieser Urlaubssaison ab dem 1. April in den Vergnügungsvierteln geltenden Vorschriften bekanntgegeben. Neben einigen Ausgehvierteln in der Innenstadt sowie an der Meerespromenade Paseo Marítimo ist davon vor allem die Playa de Palma betroffen.

In den "Sonder-Interventionszonen von touristischem Interesse" (Zones d'Especial Intervenció Turística, ZEIT), das Wortungetüm ist wohl absichtlich abschreckend gewählt, darf Alkohol nicht beworben und auch nicht für den Konsum auf der Straße oder am Strand verkauft werden. Schwere Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro belegt werden.

Zusätzlich verboten ist an der Playa de Palma wie schon seit Jahren das Verteilen von Flyern. In der Hochsaison pflegen Diskotheken und Vergnügungslokale damit auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.

Wie schon im vergangenen Sommer müssen die Lokale in der sogenannten Bierstraße ihre Außenbewirtungsflächen zudem eindeutig abgrenzen. So sollen Gedränge und Straßenpartys verhindert werden.

Ebenfalls untersagt ist laut Pressemitteilung der Stadt in dieser Saison der Außer-Hausverkauf nach Ladenschluss von Essen und Getränken an den Imbissständen großer Lokale wie dem Megapark. Das Absacker-Bierchen und die Bratwurst im Brötchen auf dem Weg zum Hotel wären demnach gestrichen.

Die Vorschriften ähneln denen der vergangenen Saison und gelten bis zum 30. September. Palma bemüht sich schon seit Jahren, den sogenannten Party- oder Sauftourismus einzudämmen. Die Regeln sind im Laufe der Zeit immer engmaschiger geworden. Ob dieses Jahr überhaupt an der Playa de Palma gefeiert werden kann, ist angesichts der Pandemie ungewiss. Bierkönig oder Megapark sind derzeit geschlossen. /ck