Wer bei der Steuererklärung flunkert, der kann in große Schwierigkeiten geraten. Und auch, wer seine Stromrechnung nicht pflichtgemäß zahlt, muss mit Bußgeldern rechnen. Doch all das trifft auf Joan Jesús Enseñat nicht zu. Der Einwohner von Sóller im Westen von Mallorca hätte nicht gedacht, dass er einmal Probleme mit dem Finanzamt bekommen würde, die allein darauf basieren, dass seine Stromrechnung so gering ist. Die Krux: Da Enseñat sehr stromsparend lebt, glauben die Verantwortlichen der Steuerbehörde ihm nicht, dass er tatsächlich in seinem Haus wohnt - und haben ihn dazu verpflichtet, die Steuererleichterung für seine Hypothek zurückzuzahlen, die er in der Steuererklärung angegeben hat.

Bereits seit dem Jahr 2018 befindet sich Enseñat im Disput mit dem Finanzamt. Damals sei der erste Brief von der Behörde gekommen, die ihn dazu aufforderte, auch für die vergangenen drei Jahre Gelder zurückzuzahlen, weil nicht anzunehmen sei, dass er tatsächlich wie angegeben in seinem Haus lebe. Enseñat versuchte, den Irrtum aufzuklären, reichte verschiedene Dokumente ein - darunter Strom- und Wasserrechnungen sowie Versicherungen, die mit dem Haus zu tun haben -, die bezeugen sollten, dass er sehr wohl in der Immobilie wohne. Doch das Finanzamt lehnte seinen Einspruch ab und verlangte mehr als 2.000 Euro von ihm, Aufschläge inbegriffen.

Er fühle sich "machtlos", sagt Enseñat, der über die "Ungerechtigkeit" empört ist, dass er Geld zurückzahlen muss, nur weil er sparsam lebe und wenig Energie verbrauche. "Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man eine Mindestmaß an Strom verbrauchen muss."

Dass seine Stromrechnung so gering sei, liege auch daran, dass er Solarzellen auf dem Dach installiert hat, mit denen er das Wasser im Haus erhitzt, zudem koche er mit Gas und heize mit einem Pellet-Ofen. Nun will Enseñat vor Gericht ziehen und verfolgt gespannt einen ähnlichen Fall in Madrid. Er ist überzeugt davon, dass die Richter am Ende ihm recht geben werden. /somo