Es war eine sehr kurze Vor-Oster-Saison auf Mallorca. Seit dem 14. März gelten die Balearen für Deutschland nicht mehr als Risikogebiet, die offizielle Warnung vor Reisen nach Mallorca war somit aufgehoben. Doch als die Fallzahlen in Deutschland wenige Tage später bedrohlich stiegen und sich die Nachrichten von immer mehr Buchungen für die Osterferien in den Medien erschienen, ruderte die Bundesregierung zurück.
Nach einer langen Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer fiel in der Nacht auf Dienstag (23.3.) der Entschluss: Von nicht unbedingt zwingenden Reisen wird einstimmig und eindringlich abgeraten. Reiserückkehrer sollen einen Test machen. Eine Quarantäne-Pflicht wurde wegen rechtlicher Bedenken nicht beschlossen.
Welche praktischen Konsequenzen hat nun diese Entscheidung? Darf man über Ostern noch nach Mallorca reisen? Was ist mit einer bereits gebuchten Reise? Wie kommt auf Mallorca an den für die Rückreise nun doch wieder verpflichteten PCR-Test? Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko auf Mallorca? Und welche Restriktionen bestehen auf der Insel, die einem möglicherweise den Urlaub verderben könnten? Wir haben folgenden Überblick zusammengestellt. Eine Warnung vorweg: Bei den sich schnell ändernden Regeln kann es sich nur um eine Momentaufnahme handeln (Stand 29.3.).
Ja. Das durfte man allerdings vorher auch schon. Das Reisen zwischen Mallorca und Deutschland war auch in den vergangenen Wochen und Monaten nicht verboten. Es wurde allerdings davor gewarnt aufgrund der hohen Gefahr, sich anzustecken und so die Krankheit in beiden Ländern wieder stärker zu verbreiten. Außerdem gab es strenge Quarantäne- und Test-Auflagen, die das Reisen erschwerten und somit auch die Zahl der Flüge reduzierten. Ein Teil dieser Hindernisse (insbesondere die Quarantäne-Pflicht) entfällt durch die Tatsache, dass Mallorca zur Zeit kein Risikogebiet ist. Die Testpflicht für die Rückkehr war aufgehoben und ist nun noch vor Ostern wieder eingeführt worden.
Grundsätzlich verlangt Spanien von Einreisenden aus Risikogebieten - dazu gehört zur Zeit nach wie vor auch Deutschland - das negative Ergebnis eines vor dem Abflug durchgeführten Tests. Das muss in der Regel ein PCR-Test sein. Schnelltests (Antigentests) reichen nicht aus.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Das Negativ-Testergebnis darf neben Spanisch und Englisch auch auf Französisch oder Deutsch vorgelegt werden. Der Test darf zum Moment der Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Wichtig: Auf dem Testergebnis muss die Pass- oder Ausweisnummer des Dokuments vermerkt sein, mit dem die Reise angetreten wird.
Das Testergebnis muss meistens schon beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden, wer kein einwandfreies Dokument vorlegen kann, darf nicht mit.
Vor dem Flug muss - in der Regel online - ein Formular ausgefüllt werden (Direktlink auf die Website mit dem Formular), in dem der Passagier nach Symptomen gefragt wird und bestätigt, dass er sich vor der Abreise einem PCR-Test unterzogen hat, der negativ ausgefallen ist. Das Testergebnis muss dann auch bei der Einreise noch einmal vorgelegt werden, wie aus einer Pressemitteilung vom Mittwoch (17.3.) hervorgeht.
Wer bei der Einreise Covid-19-Symptome aufweist oder aber das Testergebnis am Flughafen nicht vorweisen kann, muss zu einer weiteren Kontrolle. Dort wird ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Bei positivem Befund wird der Reisende isoliert und in vorbereitete Unterkünfte gebracht.
Wer ohne PCR-Test einreist, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Zusätzlich zur Testpflicht wird bei allen ankommenden Passagieren die Temperatur gemessen. Das geschieht teils unbemerkt über Wärmekameras.
Seit dem 30.3. muss noch vor Abflug und Einreise in Deutschland ein Corona-Test gemacht werden. Anerkannt sind laut Robert Koch-Institut Verfahren wie PCR, LAMP und TMA, aber auch Antigen-Tests, die maximal 48 Stunden vor der Einreise entnommen worden sein dürfen. Die bis Mitte März zwingend vorgeschriebene Quarantäne entfällt.
Eine Liste der Möglichkeiten und Anbieter von Corona-Tests auf Mallorca finden sie hier.
Ob und in welcher Form man eine bereits gebuchte Reise wieder stornieren kann, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen mit dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder der Fluggesellschaft ab. Ein Reiseverbot besteht zur Zeit nicht.
Nein. Die Reisebestimmungen haben vorerst nichts damit zu tun, ob man geimpft ist oder nicht. Das könnte sich aber in Zukunft, zum Beispiel im Sommer, ändern. Die EU will noch im März einen Plan für einen Corona-Reiseimpfpass vorlegen. Die Umsetzung solle dann etwa drei Monate dauern. Die Balearen halten an dem Ziel fest, bis Sommer 70 Prozent der Bevölkerung geimpft zu haben.
Bis vor Kurzem war es schwer, darauf eine Antwort zu geben, die sich nicht wochenweise änderte. Nun hat die Balearen-Regierung entschieden, Regeln festzulegen, die über die Zeit bis nach Ostern gelten sollen.
Insbesondere gehört dazu, dass Restaurants und Bars zwar die Außenbewirtung aufrecht erhalten dürfen, aber um 17 Uhr schließen müssen. Frühstück, Kaffeetrinken und Mittagessen sind also drin. Hotelgäste können das Abendessen auch im Hotelrestaurant zu sich nehmen, nicht aber in einem anderen Restaurant. Zwischen 17 und 22 Uhr dürfen die Restaurants Essen zum Mitnehmen verkaufen oder ausliefern.
Die Geschäfte sind geöffnet, es gelten jedoch Beschränkungen, was die Anzahl der Kunden betrifft.
Die Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sind streng begrenzt. In den beiden Osterwochen sind sie in privaten Innenräumen ganz verboten (Details finden Sie hier.)
Es gibt eine generelle Maskenpflicht, die auch im Freien einzuhalten ist.
Außerdem gilt auf Mallorca eine generelle nächtliche Ausgangssperre, die abends um 22 Uhr beginnt und bis 6 Uhr morgens gilt. Diskotheken sind ohnehin geschlossen, Kinos und Theater aber zum Beispiel mit Auflagen geöffnet./tg
Eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Corona-Regeln auf Mallorca finden Sie hier.
Einen Überblick über alle MZ-Artikel zum Thema Coronavirus auf Mallorca finden Sie unter diesem Link.
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