Die Bundesregierung hat am Mittwoch (12.5.) entschieden, die allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer von Mallorca beizubehalten, allerdings Geimpfte und Genesene von der Pflicht zu entbinden. "Der Genesenen- oder Impfnachweis wird als gleichwertig zum Testnachweis anerkannt", heißt es in der Verordnung, die mit Donnerstag (13.5.) in Kraft tritt. Diese Nachweise müssen dann vor Antritt der Reise den Fluggesellschaften vorgelegt werden. Auch die digitale Einreiseanmeldung ist weiterhin notwendig.

Genesene müssen "in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache" einen Nachweis über eine "Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurennachweis" erbringen, der "mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate" zurückliegen darf.

Geimpfte müssen in einer der bereits genannten Sprachen "eine vollständige Schutzimpfung" mit einem der in Deutschland anerkannten Vakzine nachweisen. Bei einer bereits genesenen Personen reicht eine einzige Impfung.

Reisende, die weder ein negatives Testergebnis noch Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können, dürfen von den Fluggesellschaften nicht befördert werden.

Ganz befreit sind genesene oder geimpfte Mallorca-Urlauber allerdings noch nicht: Spanien verlangt bei der Einreise weiterhin einen PCR-Test. Er darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

Testpflicht seit Ostern

Seit dem 14. März gelten die Balearen für Deutschland nicht mehr als Risikogebiet, die offizielle Warnung vor Reisen nach Mallorca war somit aufgehoben. Doch als die Fallzahlen in Deutschland wenige Tage später bedrohlich stiegen und sich die Nachrichten von immer mehr Buchungen für die Osterferien in den Medien erschienen, ruderte die Bundesregierung zurück.

Nach einer langen Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer fiel in der Nacht auf Dienstag (23.3.) der Entschluss: Von nicht unbedingt zwingenden Reisen wird einstimmig und eindringlich abgeraten. Reiserückkehrer sollen einen Test machen. Eine Quarantäne-Pflicht wurde wegen rechtlicher Bedenken nicht beschlossen.

Darf man jetzt nach Mallorca fliegen?

Ja. Das durfte man allerdings vorher auch schon. Das Reisen zwischen Mallorca und Deutschland war auch dann nicht verboten, als Mallorca noch Risikogebiet war. Es wurde schlicht davor gewarnt aufgrund der hohen Gefahr, sich anzustecken und so die Krankheit in beiden Ländern wieder stärker zu verbreiten. Außerdem gab es strenge Quarantäne- und Test-Auflagen, die das Reisen erschwerten und somit auch die Zahl der Flüge reduzierten. Ein Teil dieser Hindernisse (insbesondere die Quarantäne-Pflicht) entfällt durch die Tatsache, dass Mallorca seit März kein Risikogebiet ist. Die Testpflicht für die Rückkehr war zunächst aufgehoben, vor Ostern wurde sie wieder eingeführt. Nun, seit dem 13. Mai, entfällt sie für Genesene und Geimpfte unter den oben genannten Bedingungen.

Reisen von Deutschland nach Mallorca

Grundsätzlich verlangt Spanien von Einreisenden aus Risikogebieten - dazu gehört zur Zeit nach wie vor auch Deutschland - das negative Ergebnis eines vor dem Abflug durchgeführten Tests. Das muss in der Regel ein PCR-Test sein. Schnelltests (Antigentests) reichen nicht aus.

Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Das Negativ-Testergebnis darf neben Spanisch und Englisch auch auf Französisch oder Deutsch vorgelegt werden. Der Test darf zum Moment der Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Wichtig: Auf dem Testergebnis muss die Pass- oder Ausweisnummer des Dokuments vermerkt sein, mit dem die Reise angetreten wird.

Das Testergebnis muss meistens schon beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden, wer kein einwandfreies Dokument vorlegen kann, darf nicht mit.

Vor dem Flug muss - in der Regel online - ein Formular ausgefüllt werden (Direktlink auf die Website mit dem Formular), in dem der Passagier nach Symptomen gefragt wird und bestätigt, dass er sich vor der Abreise einem PCR-Test unterzogen hat, der negativ ausgefallen ist. Das Testergebnis muss dann auch bei der Einreise noch einmal vorgelegt werden, wie aus einer Pressemitteilung vom Mittwoch (17.3.) hervorgeht.

Wer bei der Einreise Covid-19-Symptome aufweist oder aber das Testergebnis am Flughafen nicht vorweisen kann, muss zu einer weiteren Kontrolle. Dort wird ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Bei positivem Befund wird der Reisende isoliert und in vorbereitete Unterkünfte gebracht.

Wer ohne PCR-Test einreist, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Zusätzlich zur Testpflicht wird bei allen ankommenden Passagieren die Temperatur gemessen. Das geschieht teils unbemerkt über Wärmekameras.

Reisen von Mallorca nach Deutschland

Seit dem 30.3. muss noch vor Abflug und Einreise in Deutschland ein Corona-Test gemacht werden. Anerkannt sind laut Robert Koch-Institut Verfahren wie PCR, LAMP und TMA, aber auch Antigen-Tests, die maximal 48 Stunden vor der Einreise entnommen worden sein dürfen. Von der Testpflicht befreit sind Geimpte und Genesene. Die bis Mitte März zwingend vorgeschriebene Quarantäne entfällt.

Wo kann ich für die Rückreise meinen Test machen?

Eine Liste der Möglichkeiten und Anbieter von Corona-Tests auf Mallorca finden sie hier.

Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?

Ob und in welcher Form man eine bereits gebuchte Reise wieder stornieren kann, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen mit dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder der Fluggesellschaft ab. Ein Reiseverbot besteht zur Zeit nicht.

Brauche ich jetzt einen Corona-Reiseimpfpass?

Nein. Das könnte sich aber in Zukunft ändern. Die EU legte im März einen Plan für einen Corona-Reiseimpfpass vor. Die Umsetzung solle dann etwa drei Monate dauern. Die Balearen halten an dem Ziel fest, bis Sommer 70 Prozent der Bevölkerung geimpft zu haben.

Urlaub auf Mallorca: Welche Regeln gelten dort?

Eine detaillierte und aktuelle Übersicht über die aktuellen Corona-Regeln auf Mallorca finden Sie hier.

Einen Überblick über alle MZ-Artikel zum Thema Coronavirus auf Mallorca finden Sie unter diesem Link.