Das spanische Gesundheitsministerium will den Autonomen Gemeinschaften am Mittwoch (7.4.) präzisere Vorgaben für die Maskenpflicht am Strand und in der Natur vorschlagen. Zuvor hatte ein neues Gesetz für Empörung gesorgt, dass auch dann eine Maskenpflicht vorsah, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einbehalten werden kann. Das hätte bedeutet, dass der Atemschutz auch beim Sonnenbaden aufbehalten werden muss. Die Balearen hatten bereits angekündigt, diese Regelung erst einmal nicht umzusetzen,.

Nun bessert Madrid nach und sieht laut einem Entwurf, der der Nachrichtenagentur Efe vorliegt, genauere Vorgaben vor.

Masken müssen nicht aufbehalten werden, wenn:

- im Meer, Pool oder sonstigen Gewässern gebadet wird

- beim Wassersport

- beim Ausruhen vom Baden und vom Wassersport. Am Strand gilt das nur an ein und demselben Ort und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, eingehalten werden kann.

- bei Rettungsaktionen

- beim Essen und Trinken, so dies an dem jeweiligen Ort erlaubt ist

Masken müssen aufbehalten werden:

- am Zugang zum Strand

- an den Strandpromenaden

- beim Strandspaziergang

- in den Umkleiden der Schwimmbäder (außer in den Duschen)

- in Cafés und Restaurants wenn gerade nicht gegessen und getrunken wird

Der Vorschlag soll am Mittwoch mit den regionalen Gesundheitsministern besprochen werden.

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