Beschlüssen der Balearen-Regierung vom Freitag (21.5.)
- Verordnung 5/2021 vom 7. Mai mit Angaben zu den Bußgeldern bei Verstößen sowie Regeln dafür, wie teuer bestimmte Corona-Tests sein dürfen.
- Verordnung Nummer 160456, veröffentlicht am 8. Mai, zur nächtlichen Ausgangssperre, Testpflicht bei Anreise auf den Inseln, Restriktionen zu privaten Treffen sowie Bestimmungen für Feiern religiöser Akte wie Gottesdienstbesuche
- Verordnung 160636, veröffentlicht am 8. Mai, mit neuen Kriterien für die Einteilung der Inseln in bestimmte Gefahrenstufen (0 bis 4) samt zwei Anhängen zu den Konsequenzen. Anhang I (Download-Link) definiert allgemeine Regeln zum Beispiel zum Schulbesuch. Anhang II (Download-Link) definiert die aktuell geltenden Regeln für die einzelnen Inseln. Darin stehen auch die Restriktionen für die Gastronomie
MallorcaGefahrenstufe 1Stufenplans
Private Treffen
Ausgangssperre ab 23 Uhr
Ausgangssperre.
Restaurants und Cafés
Innengastronomie wieder geöffnet werden - allerdings nur bis 18 Uhr und unter Auflagen.
AußenbereichSperrstunde ist hier 23 Uhr.
Hotels, Herbergen und Fincas
Hotels
Maskenpflicht
Maskenpflicht
Strand
Essen und Trinken
Bußgeld
Rauchverbot
Rauchverbot
Geschäfte
Kinos
50 Prozent
Theater, Konzertsäle, Veranstaltungsorte
Sport
Wandergruppen
Vereine
Fitnessstudios
Hallenbäderund Freibäder
Gottesdienste, Hochzeiten und Beerdigungen
Museen, Galerien und Bibliotheken
Schulen
Schulen bleiben geöffnet
Strände, Parks und Fiestas
Kongresse und Tagungen
Tanzschulen
Öffentlicher Nahverkehr
Innerspanische Reisen sowie zwischen den Inseln
Hinweis
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