Beschlüssen der Balearen-Regierung vom Freitag (21.5.)

  • Verordnung 5/2021 vom 7. Mai mit Angaben zu den Bußgeldern bei Verstößen sowie Regeln dafür, wie teuer bestimmte Corona-Tests sein dürfen.
  • Verordnung Nummer 160456, veröffentlicht am 8. Mai, zur nächtlichen Ausgangssperre, Testpflicht bei Anreise auf den Inseln, Restriktionen zu privaten Treffen sowie Bestimmungen für Feiern religiöser Akte wie Gottesdienstbesuche
  • Verordnung 160636, veröffentlicht am 8. Mai, mit neuen Kriterien für die Einteilung der Inseln in bestimmte Gefahrenstufen (0 bis 4) samt zwei Anhängen zu den Konsequenzen. Anhang I (Download-Link) definiert allgemeine Regeln zum Beispiel zum Schulbesuch. Anhang II (Download-Link) definiert die aktuell geltenden Regeln für die einzelnen Inseln. Darin stehen auch die Restriktionen für die Gastronomie

MallorcaGefahrenstufe 1Stufenplans

Private Treffen

Ausgangssperre ab 23 Uhr

Ausgangssperre.

Restaurants und Cafés

Innengastronomie wieder geöffnet werden - allerdings nur bis 18 Uhr und unter Auflagen.

AußenbereichSperrstunde ist hier 23 Uhr.

Hotels, Herbergen und Fincas

Hotels

Maskenpflicht

Maskenpflicht

Strand

Essen und Trinken

Bußgeld

Rauchverbot

Rauchverbot

Geschäfte

Kinos

50 Prozent

Theater, Konzertsäle, Veranstaltungsorte

Sport

Wandergruppen

Vereine

Fitnessstudios

Hallenbäderund Freibäder

Gottesdienste, Hochzeiten und Beerdigungen

Museen, Galerien und Bibliotheken

Schulen

Schulen bleiben geöffnet

Strände, Parks und Fiestas

Kongresse und Tagungen

Tanzschulen

Öffentlicher Nahverkehr

Innerspanische Reisen sowie zwischen den Inseln

Hinweis

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