Ein Gericht auf Ibiza hat den auf Mallorca bekannt gewordenen deutschen Immobilienunternehmer Matthias Kühn erneut wegen illegaler Bautätigkeiten auf der geschützten Insel Tagomago verurteilt. Es handelt sich um ein noch nicht rechtskräftiges Urteil nach der Wiederholung eines Gerichtsverfahrens in erster Instanz vor dem Strafgericht auf Ibiza. Kühn und der ausführende Bauunternehmer G. H. werden zu drei Monaten Haftstrafe und einer Geldbuße von 3.600 Euro verurteilt sowie verpflichtet, die Bauarbeiten rückgängig zu machen. Außerdem sieht das Urteil, gegen das noch Berufung eingelegt werden kann, ein zweijähriges Verbot der Berufsausführung vor. Das Urteil wurde bereits am 30. März verkündet, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Ibiza" jetzt berichtete.

Eine ähnliche Entscheidung war bereits im Februar 2018 gefallen. Damals lautete das Urteil auf sechs Monate Haft. Kühn hatte Berufung eingelegt, die Justiz auf den Balearen ordnete die Wiederholung des Verfahrens an und drängte dabei insbesondere darauf, die Frage zu klären, ob die Bauarbeiten rückgängig gemacht werden müssen. Diese offene Frage wurde nun positiv beantwortet. Als mildernder Umstand wurde anerkannt, dass die Justiz zu lange gebraucht hat, um zu einem Ergebnis zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert. Haftstrafen bis zu zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht auf Ibiza sieht es erneut als erwiesen an, dass der deutsche Unternehmer auf der von ihm gepachteten Insel Bauarbeiten ausführen ließ, für die keine Lizenz vorgelegen habe. Das behördliche Schweigen des Rathauses von Santa Eulària hätte nicht als Zustimmung interpretiert werden dürfen. Vom Vorwurf der Umweltdelikte wurden Kühn und der verantwortliche Bauunternehmer freigesprochen.

Tagomago ist eine unter strengem Naturschutz stehende Privatinsel vor Ibiza, die der deutsche Unternehmer seit 2006 gepachtet hat. Seither feiern und urlauben dort Leute wie TV-Moderatorin Sabine Christiansen, Real-Madrid-Spieler Cristiano Ronaldo oder Popstar Justin Bieber.

Damit die Gäste sich dort auch wohlfühlen, sanierten Kühn und der Bauunternehmer G.H. zwischen Dezember 2007 und Juli 2008 das aus den 80er-Jahren stammende Haupthaus und nahmen auch rundherum einige Umbauten vor, bei denen aber das Gesamtvolumen laut Kühns Verteidigung nicht verändert wurde. Während die Staatsanwaltschaft Ibizas Raumordnungsplan missachtet sah, verwies Kühns Anwalt auf die Zuständigkeit der Gemeinde von Santa Eulària, die aber nie Stellung bezogen hätte. /tg