Jahrelang hat der Fall um den Tod der 20-jährigen Martina Rossi Gerichte und Ermittler in Italien beschäftigt. Jetzt ist ein höchstinstanzliches Urteil gefällt worden, gegen das keine Berufung mehr möglich ist. Der höchste italienische Gerichtshof hat darin zwei Männer zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass die beiden Italiener im August 2011 versuchten, ihre Landsfrau in einem Hotelzimmer in Palma de Mallorca im Stadtteil Cala Major zu vergewaltigen. In ihrer Not stürzte die Studentin auf den Hotelbalkon, kletterte über das Geländer, versuchte sich wohl noch festzuhalten - und stürzte in die Tiefe. Die Ermittler auf Mallorca hatten den Fall schon kurz nach dem Vorfall als balconing - also als Balkonsturz leichtsinniger oder angetrunkener junger ­Urlauber - zu den Akten gelegt.

Dass in Italien überhaupt Ermittlungen aufgenommen wurden, hatte die Familie der Verstorbenen erreicht. Die Eltern der jungen Frau hatten nie an die Unfall-Version der Polizei auf Mallorca geglaubt und waren selbst auf die Insel gereist, um Nachforschungen anzustellen. Sie brachten bereits im Jahr 2012 ­einen italienischen Staatsanwalt dazu, den Fall neu aufzurollen und im Sommer 2014 eine erneute Autopsie von Martinas Körper zu veranlassen.

Von da an war der juristische Verlauf des Falls zäh. Bereits im Jahr 2018 verurteilte ein Gericht in Italien die jungen Männer wegen versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge, damals zu sechs Jahren Haftstrafe. Die beiden hatten sich im Lauf der Ermittlungen in Widersprüche verwickelt.

Gegenüber der Nationalpolizei in Palma hatten sie ausgesagt, in jener Nacht nicht mit Martina Rossi zusammen gewesen zu sein. Bei Befragungen in Italien gaben sie später zu, dass die junge Frau doch bei ihnen im Zimmer war. Auf Tonaufnahmen, auf denen sich die Männer ungestört fühlten, zeigten sie sich zudem erleichtert, dass an dem toten Körper zunächst keine Beweise für ein Vergewaltigungsversuch gefunden worden waren.

Doch die Verurteilten gingen in Berufung. Ihre Anwälte argumentierten, dass die Ver­gewaltigung verjährt sei und zudem nicht ­genügend Beweismittel für den Tathergang ­vorlägen. Das Berufungsgericht gab ihnen recht - und sprach die beiden Männer im Juni 2020 frei.

Ein Urteil, das die Ange­hörigen der toten Studentin nicht nur dazu veranlasste, erneut Revision einzulegen, sondern in der italienischen Öffentlichkeit für ­einen Aufschrei der Empörung sorgte. Auch feministische Gruppierungen hatten in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Protestaktionen auf den Fall aufmerksam gemacht. Die Verurteilung durch Italiens höchsten Gerichtshof dürfte nun einen Schlussstrich unter den zehn Jahre zurückliegenden Vorfall ziehen. /somo