Die nächtliche Ausgangssperre und weitere Corona-Restriktionen, die in die Grundrechte eingreifen, bleiben wohl auch nach Ende des spanienweiten Alarmzustands in der Nacht von Samstag auf Sonntag (9.5.) bestehen. Das Oberlandesgericht in Palma de Mallorca bestätigte am Donnerstag (6.5.) die Rechtmäßigkeit der am Vortag von der Balearen-Regierung verordneten Maßnahmen.

Der spanienweit seit Oktober 2020 geltende Alarmzustand hatte bislang die einzige Rechtsgrundlage für mehrere Restriktionen hergegeben. Er läuft in der Nacht auf Sonntag (9.5.) aus und soll nach Wunsch der spanischen Regierung nicht verlängert werden.

Neben der täglich zwischen 23 und 6 Uhr geltenden Ausgangssperre sind weitere Auflagen betroffen: insbesondere die allgemeine Testpflicht vor der Anreise auf die Balearen sowie die Kontaktbeschränkungen. Zur Zeit sind private Treffen im Innern wie im Freien auf maximal sechs Personen begrenzt. In privaten Innenräumen gilt zudem, dass maximal zwei Haushalte zusammenkommen dürfen. All diese Beschränkungen hält die Balearen-Regierung für dringend notwendig, um die Ansteckungszahlen insbesondere in Hinblick auf die beginnende Urlaubssaison unter Kontrolle halten zu können.

Unklar war, ob die Kompetenz für solche in die Grundrechte eingreifenden Beschränkungen bei der Regionalregierung liegen. Die Entscheidung der Juristen war deshalb mit Spannung erwartet worden und fiel mit drei Ja- und zwei Gegenstimmen denkbar knapp aus. Damit endet vorerst das Ping-Pong-Spiel der Institutionen in der Inselregion. Die Balearen-Regierung hatte am Montag (3.5.) das Gericht gebeten, die geplante Verordnung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Am Mittwoch (5.5.) erklärten die Richter, dass sie nicht über angekündigte, sondern nur über beschlossene Verordnungen entscheiden können. Auch diese Entscheidung war mit zwei Gegenstimmen gefällt worden. Die Balearen-Regierung verabschiedete wenige Stunden später in einer Sondersitzung des Kabinetts die Verordnung, die nun am Donnerstag (6.5.) für rechtmäßig erklärt wurde.

Die Entscheidung der Richter vom Oberlandesgericht der Balearen wurde zunächst bekannt gegeben, ohne die Urteilsbegründung zu veröffentlichen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Bedenken angemeldet Ob das juristische Tauziehen damit tatsächlich ausgestanden ist, bleibt zudem unklar. Die Angelegenheit könnte auch noch in höherer Instanz vor dem Obersten Gericht in Madrid landen.

Der spanische Justizminister Juan Carlos Campo hatte erst am Vormittag in einem TV-Interview gesagt, dass die Ausgangssperre nicht von den Autonomen Gemeinschaften beschlossen werden könne. Dafür brauche es zwingend ein spanienweites Gesetz. Campo gehört ebenso wie die balearische Ministerpräsidentin Francina Armengol der sozialistischen Partei an. /tg/ck

Diese Meldung wird weiter aktualisiert.