Mallorca und die Nachbarinseln wollen künftig auf einen Großteil der Auflagen für Aktivitäten im Freien verzichten. Die Außengastronomie darf durchgängig zwischen 6 und 22.30 Uhr öffnen. Auch in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport sollen im Freien viele Restriktionen wegfallen. Die Innengastronomie bleibt hingegen für weitere zwei Wochen geschlossen bleiben. Das bestätigte die Ministerpräsident der Balearen, Francina Armengol, nach einer Kabinettssitzung, bei der die entsprechende Verordnung beschlossen wurde. Bevor sie in Kraft treten kann, muss sie noch im balearischen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Im Laufe des Monats stünde auf den Balearen eine "endgültige Phase der Öffnung" an, so Armengol, die im gleichen Atemzug weiter um Geduld bat. Diese Öffnung solle aus drei Stufen bestehen und sich über einen Monat hinziehen. Die erste Stufe sieht größere Freiheiten für den Außenbereich vor. In einem zweiten Schritt sollen ab dem 23. Mai die Innenbereiche der Gastronomie mit einer Kapazität von 50 Prozent öffnen. Im Laufe des Monats Mai würden parallel dazu die Impfungen deutlich voranschreiten: "Im Mai werden wir so viel Menschen impfen wie in allen Monaten zuvor zusammen", sagte Armengol. Das sei dann die Grundlage für den dritten Schritt, also weitere noch genauer zu definierende Lockerungen.

Freiheiten im Freien

Ab Sonntag (9.5.) sollen sich die Bürger im Freien wieder "mit größtmöglicher Freiheit" bewegen und verhalten können, versprach Armengol. Dies betreffe Gastronomie, Freizeit, Sport und Kultur. Die wichtigsten Restriktionen aber bleiben erhalten. Auf Mallorca gelten weiterhin die Maskenpflicht, die Einschränkung privater Treffen, bei denen maximal sechs Personen zusammenkommen dürfen und zum Beispiel die Auflage für Restaurants und Cafés, dass nicht mehr als vier Gäste zusammen an einem Tisch sitzen dürfen. Auch die nächtliche Ausgangssperre bleibt bestehen: Zwischen 23 und 6 Uhr müssen die Inselbewohner zu Hause bleiben, sofern sie sich nicht beruflich unterwegs oder andere wichtige Termine wie einen Arztbesuch nachweisen können.

Impfpflicht

Die künftig geltenden Regeln sollen in einem umfangreichen balearischen Gesundheitsgesetz festgeschrieben werden, das entgegen der bisherigen Verordnungen auch vom Parlament verabschiedet werden soll. In dem Gesetz werde auch stehen, dass bestimmte "Gruppen" zur Impfung verpflichtet werden, kündigte Armengol an. Die Entscheidung darüber, welche Gruppen zur Impfung verpflichtet werden könnten, obliegen dann dem balearischen Gesundheitsministerium. Diese Ankündigung blieb zunächst sehr vage. Denkbar wäre zum Beispiel, dass sich bestimmte Berufsgruppen impfen lassen müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.

Zustimmung bei Gewerkschaften und Unternehmerverbänden

Die weiterhin langsame und vorsichtige Öffnung auf den Balearen wurde zuvor in einer hitzig geführten Debatte zwischen Vertretern der Regierung, der Unternehmensverbände und der Gewerkschaften beschlossen. Die Regierung weigerte sich, die Innengastronomie zu öffnen, wie vor allem der Verband der Kleinen und Mittleren Unternehmen (PIMEM) gefordert hatte. Dafür entfielen zunächst geplante Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Außengastronomie. Am Ende bestätigten alle Verbände ihre Zustimmung. Ob damit auch die Drohung einiger Gastronomen vom Tisch ist, sich über die Regeln hinwegzusetzen, blieb zunächst unklar.

Regeln des Alarmzustands bleiben bestehen

Bereits am Donnerstag (6.5.) hatte das Balearische Oberlandesgericht die in einer Regierungsverordnung vorgesehene Beibehaltung von Grundrechts-Einschränkungen genehmigt. Darunter fallen die Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, die obligatorischen Corona-Tests bei Einreise aus dem Inland und das Versammlungsverbot von mehr als sechs Personen in privaten und öffentlichen Räumen. Die Landesregierung hält diese Einschränkungen weiterhin für unabdingbar.

Die Verordnung war notwendig geworden, weil die spanische Zentralregierung beschlossen hatte, den spanienweiten Alarmzustand, der Eingriffe in die Grundrechte ermöglicht, nicht erneut verlängern zu wollen. Die Balearen sind die erste spanische Region, die daraufhin eine eigene Verordnung erlassen hat. Sie wird nun aller Voraussicht nach vor dem Tribunal Supremo, dem obersten spanischen Gericht in Madrid angefochten. Eine entsprechende Klage kündigte die Rechtspartei Vox an. Auch die balearische Staatsanwaltschaft hält die Verordnung für rechtswidrig. /ck /tg

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