Genesene und Geimpfte sind ab Donnerstag von dem Nachweis eines negativen Corona-Tests bei Einreise von Mallorca befreit. Für alle anderen bleibt die Testpflicht bestehen. Das geht aus einer bundeseinheitlichen Einreiseverordnung hervor, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch (12.5.) in der Bundespressekonferenz in Berlin vorstellte und die mittlerweile auch im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Sie tritt am Donnerstag, 13. Mai in Kraft.

Die aktuelle Regelung, die die Testpflicht für sämtliche Einreisen mit dem Flugzeug vorsah und auf Mallorca zu einem Ansturm auf die Testcenter geführt hatte, läuft in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag aus. Die neue Verordnung sieht neben der Befreiung von der Testpflicht für Genesene und Geimpfte auch Erleichterungen für die Einreise aus Risikogebieten vor. Mallorca und die Nachbarinseln Ibiza, Menorca und Formentera gehören dank ihrer niedriger Inzidenzzahlen nicht mehr zu den Risikogebieten.

"Für Flugreisen aus dem Ausland gilt generell weiterhin die Testpflicht", sagte Jens Spahn auf der Pressekonferenz. Es sei "egal, wie das Gebiet eingestuft" sei. Alle Einreisenden müssten ein negatives Test-Ergebnis "vor Boarding" vorweisen. Dieses Testergebnis darf weiterhin nicht älter als 48 Stunden sein.

Genesene und Geimpfte, die nicht aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet kommen, sind aber von der Testpflicht ausgenommen. "Der Genesenen- oder Impfnachweis wird als gleichwertig zum Testnachweis anerkannt", heißt es in der Verordnung. Diese Nachweise müssen dann vor Antritt der Reise den Fluggesellschaften vorgelegt werden. Eine digitale Einreiseanmeldung ist für Mallorca und die anderen Balearen-Inseln nicht notwendig, da sie nicht als Risikogebiet erachtet werden.

Genesene müssen "in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache" einen Nachweis über eine "Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurennachweis" erbringen, der "mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate" zurückliegen darf.

Geimpfte müssen in einer der bereits genannten Sprachen "eine vollständige Schutzimpfung" mit einem der in Deutschland anerkannten Vakzine nachweisen. Seit der zweiten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei einer bereits genesenen Personen reicht eine einzige Impfung.

Reisende, die weder ein negatives Testergebnis noch Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können, dürfen von den Fluggesellschaften nicht befördert werden.

Ganz befreit sind genesene oder geimpfte Mallorca-Urlauber von der Testpflicht allerdings noch nicht: Spanien verlangt bei der Einreise weiterhin einen PCR-Test. Er darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

Die neue Verordnung sei „eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht", kommentierte in einer Presseerklärung der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig. "Das eröffnet Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive." Gleichzeitig kritisierte er jedoch die Beibehaltung der generellen Testpflicht auch für Reisende aus Niedrig-Inzidenzgebieten wie den Balearen.

Die generelle Testpflicht bei Einreise mit dem Flugzeug war im Zuge der Diskussion um den Mallorca-Urlaub zu Ostern erlassen worden und seit dem 30. März in Kraft. Sie verkompliziert und verteuert den Urlaub auf der Insel . Die balearische Ministerpräsidentin Francina Armengol hatte denn auch am Mittwoch in einem Interview mit der "Bild-Zeitung" dafür plädiert, Mallorca und die Nachbarinsel von dieser Testpflicht auszunehmen.

Bereits zuvor hatte die Balearen-Regierung zum Wochenanfang die Preise für die Corona-Tests gedeckelt: PCR-Tests dürfen auf der Insel nicht mehr als 75 Euro, Antigentests nicht mehr als 30 Euro kosten.

Korrektur: Anders als in einer vorherigen Version dieses Artikels erwähnt, ist eine digitale Reiseanmeldung für Reisende von den Balearen nicht notwendig, da die Balearen kein Risikogebiet sind.

Informieren Sie sich hier über die Testmöglichkeiten auf Mallorca: Covid-Tests auf Mallorca - die laufend aktualisierte Liste