Die nächtliche Ausgangssperre auf Mallorca wird zum 6. Juni aufgehoben. Das teilte der Sprecher der Balearen-Regierung, Iago Negueruela am Montag (31.5.) in einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung mit. Auch bei privaten Zusammenkünften gibt es Änderungen. Statt bislang acht können sich künftig bis zu 15 Personen im Freien treffen. In Innenräumen wird die Zahl von bislang sechs auf künftig zehn Personen erhöht. Kirchen und Tempel dürfen künftig wieder in vollem Umfang besucht werden.

Unklar ist noch, inwieweit sich die weitere Lockerung der Restriktionen auch auf die Gastronomie auswirken wird. Bislang dürfen Restaurants und Cafés bis 23 Uhr Außentische bewirten. Die Innenräume müssen um 18 Uhr schließen. Negueruela kündigte an, dass man auch "in der Gastronomie und anderen Branchen" weitere Lockerungen plane, ohne allerdings konkret zu werden. Voraussichtlich werden die Maßnahmen im Laufe der Woche zunächst mit den Branchenvertretern verhandelt und gegen Ende der Woche bekannt gegeben. Große Zusammenkünfte - etwa in der Art von "botellones", wie die Spanier gemeinschaftliche Trinkgelage im Freien nennen - soll es jedenfalls nicht geben. Negueruela kündigte entsprechende Kontrollen an.

Die konkreten Beschlüsse bei der Kabinettssitzung am Montag (31.5.) bezogen sich auf die Einschränkungen der Grundfreiheiten, die die Balearen-Regierung zur Zeit alle zwei Wochen beim Oberlandesgericht beantragt. Der Beschluss bezieht sich also darauf, die Richter nicht um eine Verlängerung der am Sonntag (6.6.) auslaufenden nächtlichen Ausgangssperre zu bitten. Demnach steht fest, dass man sich ab der Nacht von Samstag auf Sonntag auch nach Mitternacht wieder auf der Straße aufhalten oder vor 6 Uhr Frühsport machen darf. Das war seit Oktober - mal ab 22, mal ab 23, mal ab 24 Uhr - verboten.

Verlängert wird hingegen die für Einreisende aus anderen spanischen Regionen geltende Pflicht, bei ihrer Ankunft einen Negativtest vorzulegen. Dabei kann es sich sowohl um einen Antigentest (bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden) als auch um einen PCR-Test handeln. Ausgenommen von der Testpflicht sind seit dem 23. Mai zudem geimpfte Reisende aus autonomen Gemeinschaften, in denen die Corona-Inzidenz der vergangenen 14 Tage unter 60 liegt. /tg

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