Der Mann, der im September 2019 eine deutsche Residentin in ihrer Wohnung in Colònia de Sant Jordiim Süden von Mallorca ermordet hat, ist zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen die Schuld des Spaniers als erwiesen an - nicht zuletzt deshalb, weil er die Tat gestand.

Es war am 22. September 2019, als die 59-jährige Deutsche in den frühen Morgenstunden in ihre Wohnung in eine Wohnanlage im Küstenort Còlonia de Sant Jordi kam. Dort erwartete sie der Täter, ein damals 61-jähriger Mann, den die allein lebende Frau vorübergehend bei sich hatte wohnen lassen. Er sei die ganze Nacht über wach gewesen, sagte er im Prozess aus, und habe viel Alkohol getrunken. Als die Deutsche zurückkehrte, kam es zum Streit. Der Mann stach mit einem Küchenmesser mehrmals auf sie ein.

Die Frau verstarb aufgrund der gravierenden Stichverletzungen im Bauch- und Brustbereich. Sie habe keinerlei Chance gehabt, sich gegen den Angriff des Mannes zu wehren, befanden die Geschworenen schon in der vergangenen Woche. Der Urteilsspruch am Dienstag (1.6.) folgt nun dieser Einschätzung. Offen blieb bis zum Ende des Prozesses, in welchem Verhältnis Opfer und Täter zueinander standen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf einen Freiheitsentzug von 16 Jahren plädiert, diesen dann aber auf 20 Jahre heraufgesetzt. Auch die Richter befanden die Tat als heimtückisch und daher besonders schwerwiegend.

Der Verurteilte hatte seine Tat gestanden, sich aber immer wieder damit gerechtfertigt, dass die Frau ihn angeschrien und "verrückt gemacht" habe. Zudem hatte er betont, nicht die Absicht gehabt zu haben, die Frau zu töten. Den zwei Kindern der Frau muss der Spanier je 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. /somo