Deutschen, die nach Mallorca reisen wollen, reicht seit Montag (7.6.) ein kostenloser negativer Antigentest, ein sogenannter Bürgertest, um auf einen Flug in den Süden einzuchecken, da die bisher verpflichtend vorgeschriebene Ausweisnummer nicht mehr auf dem Test vermerkt sein muss. Das hat das spanische Gesundheitsministerium in Madrid der MZ auf eine Anfrage hin am Montagmittag schriftlich bestätigt.

Wörtlich heißt es, dass die Ausweisnummer "keine obligatorische Bedingung" sei. Zur Begründung schreibt ein Sprecher: "Viele Labore nehmen die Nummer nicht in die Tests mit auf." Auf der Website des Spain Travel Health-Portals, auf der die Bedingungen für eine Einreise nach Spanien nachzulesen sind, ist dieser Aspekt missverständlich formuliert, weshalb auch die MZ zunächst vermeldete, die Ausweisnummer auf den Antigentests sei verpflichtend.

Unklar bleibt, warum Spanien diese Tatsache nun einfach hinnimmt, bisher aber auf der Ausweisnummer auf den PCR-Tests bestanden hat, was vielen Reisende in den vergangenen Monaten großes Kopfzerbrechen bereitet hat. Ein negativer PCR-Test mit Ausweisnummer war in vielen Gegenden der Republik nur schwer zu bekommen und kostete zumeist einen höheren zweistelligen Betrag.

Der negative Antigentest darf maximal 48 Stunden alt sein. Auch PCR-Testergebnisse werden weiterhin akzeptiert, allerdings dürfen auch in diesem Fall maximal 48 Stunden statt der bisher verlangten 72 Stunden zwischen der Probenentnahme und der Ankunft verstrichen sein.

Wie schon bisher müssen die Passagiere das Vorliegen eines negativen Tests rechtsverbindlich bestätigen, wenn sie die für die Reise unerlässliche Online-Registrierung bei Spain Travel Health vornehmen. Dort wird dann ein QR-Code generiert, der bei Ankunft vorgezeigt werden muss. Stichprobenartig sollen auch die Originale der Testergebnisse am Flughafen kontrolliert werden.

Der Testnachweis muss in seiner Originalausführung in spanischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache, in elektronischer Form oder in Papierform vorgezeigt werden können. Er muss Vor- und Nachnamen des Passagiers enthalten. Außerdem müssen das Datum der Probenentnahme, die Identifikation und die Kontaktdaten des Testzentrums, die Testmethode und das negative Resultat verzeichnet sein. Das spanische Gesundheitsministerium hatte am Freitag (3.6.) die Liste der Risikogebiete aktualisiert. Weiterhin gehören Deutschland und Österreich dazu. /jk/ck