Wer vom spanischen Festland oder den Kanaren nach Mallorca oder eine der Nachbarinseln Menorca, Ibiza oder Formentera reist, muss sich weiterhin testen lassen oder ein Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen. Das entschied die Balearen-Regierung bei der Kabinettssitzung am Montag (14.7.). Das balearische Oberlandesgericht muss diese Entscheidung noch absegnen. Die bereits geltenden Regeln sollen um weitere zwei Wochen, bis zum 31. Juli, verlängert werden.

Neu ist, dass innerspanische Reisende für den Nachweis von Test, Impfung oder Genesung auch den europaweit gültigen Covid-Pass benutzen können. Wer von einem spanischen Hafen oder Flughafen aus Mallorca oder die Nachbarinseln ansteuert, ist von der Testpflicht befreit, sobald die Erstimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Tests gelten PCR-Tests oder Antigentests, die möglichst vor der Abreise gemacht werden sollen, notfalls aber auch binnen zwei Tagen nach Ankunft nachgeholt werden können. Ausgenommen von der Pflicht sind auch Reisende, die aus spanischen Niedrig-Inzidenz-Regionen wie Valencia, Galicien oder Murcia ankommen. /tg

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