Wenn zum Bundestagswahlkampf im Herbst voraussichtlich wieder deutsche Politiker auf der Insel aufschlagen, sollten sie sich schon mal auf diese Frage eine Antwort bereitlegen: Wie halten Sie es mit dem Anspruch der Auslandsdeutschen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Sollten alte und kranke Bundesbürger auf Mallorca auch Sachleistungen erhalten dürfen? Oder nur die geringeren Geldleistungen wie bislang?

Es gibt gewichtige Argumente, die Auslandsdeutschen nicht außen vorzulassen - schon aus Gründen der Gleichberechtigung: Wer den Pflichtbeitrag eingezahlt hat, sollte nicht übergangen werden, wenn er im Alter auf Pflege angewiesen ist. Das Argument, dass er ja in Deutschland hätte bleiben können, ist in Zeiten der von der Europäischen Union garantierten Frei­zügigkeit nur schwer nachzuvollziehen.

Die fehlenden Sachleistungen sind kein Luxusproblem, sondern spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung vieler Insel-Deutscher, im Alter doch wieder in die alte Heimat zurückzukehren. Das Bild von den reichen Villenbesitzern auf ­Mallorca, die ihre Pflege aus eigener Tasche finanzieren können, stimmt nicht. Deutsche Pflegedienste, die bislang ihr Glück auf Mallorca versuchten, berichteten stattdessen von Patienten, die sich den täglichen Einsatz oftmals nicht leisten können.

Finanziell wären die Ausgaben für den Bundeshaushalt zu verkraften, schon allein, weil Deutschland-Rückkehrer der Pflege­versicherung genauso viel oder eher noch mehr Ausgaben verursachen. Die eigentliche Hürde wäre dagegen die praktische Umsetzung, also die Gewährleistung und Kontrolle der Leistungen von Pflegeeinrichtungen und mobilen Diensten in Spanien. Doch hier gibt es Vorschläge, die man prüfen und abwägen, in jedem Fall aber ernst nehmen muss. So würde denn auch eine Entscheidung im Sinne der ­Auslandsdeutschen deutlich machen, dass das europäische Projekt neben Euro und Bankenrettung auch die sozialen Probleme der Menschen anpackt.