Ein Menschenleben ist unbezahlbar. Die deutsche Radfahrerin, die im Frühjahr 2012 von einem betrunkenen Polizisten angefahren wurde, gegen einen Baum prallte und starb, wird nicht wieder lebendig - egal wie viele Jahre der Unglücksfahrer ins Gefängnis wandert, egal wie viel Schmerzensgeld er zahlt. Die Prognose, dass der Mann möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, lässt einen dann aber doch aufschrecken. Obwohl die Lösung Prävention statt Weg­sperren lauten müsste - da die Zeit hinter Gittern nicht automatisch einen Gesinnungs­wandel bewirkt -, darf das Urteil nicht zu mild ausfallen.

Denn dass es hierzulande quasi fester Bestandteil der Partykultur ist, sich anschließend betrunken hinters Lenkrad zu setzen, ist sicher in Teilen der geringen Abschreckungswirkung entsprechender Urteile geschuldet. Was soll mir schon passieren?, kann man sich denken - und getrost noch einen trinken. Sogar als Ordnungs­hüter. Natürlich darf es vor dem Gesetz keine Rolle spielen, welchen Beruf ein Angeklagter ausübt. Wenn es aber um Trunkenheit im Straßenverkehr geht, kommt Polizisten eine besondere Vorbildfunktion zu, die an sich schon Teil der Prävention sein sollte. Auch deshalb dürfen die Richter hier nicht zu gnädig sein.

Und zuletzt stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Der 23-jährige Deutsche, der eine andere Urlauberin in einem Hotel in Arenal mit einem Messer angegriffen und sexuell genötigt haben soll, hat auch kein Kavaliersdelikt begangen. Dass die Staatsanwaltschaft ihn dafür 13 Jahre ins Gefängnis schicken will, lässt einen dennoch aufschrecken - diesmal, weil das Strafmaß extrem hoch scheint. Zumal auch hier sicherlich Alkohol im Spiel war. Und der Junge niemanden umgebracht hat.

Zu bedenken ist allerdings auch: Der Polizist ist beruflich ruiniert und sozial ­abgestempelt, er muss damit leben, dass sein Fehlverhalten einem Menschen das Leben gekostet hat. Haftstrafen vergehen, Gewissensbisse bleiben.