Gute Nachrichten: Die EU-Kommission hat, wie zu erwarten war, der Klage des mallorquinischen Anwalts Alejandro del Campo stattgegeben und gegen Spanien ein Verfahren eröffnet, um festzustellen, ob das sogenannte Modelo 720 europäischem Recht widerspricht. Das dürfte der Anfang von Ende einer haarsträubenden Regelung sein, die alle Bürger mit spanischem Steuersitz dazu verpflichtet, größere Auslandsvermögen ­gegenüber dem Finanzamt offenzulegen.

Wobei das Haarsträubende nicht das berechtigte Ansinnen ist, internationale Schwarzgeld-Ströme einzudämmen und Steuerehrlichkeit zu erzwingen. Wie auch in vielen anderen Fällen ist der Skandal die Umsetzung: die vielen Widersprüche und Unklarheiten in den Details der Auskunftspflicht, die Aushebelung juristischer Grundsätze wie der Verjährung, die mittlerweile nicht mehr lediglich angedrohten, sondern auch verhängten überzogenen Strafen. All das muss in naher Zukunft voraussichtlich wieder eingestampft werden - das Aufatmen gerade auch unter den auf Mallorca ansässigen wohlhabenden Ausländern war in den vergangenen Tagen förmlich zu hören. Um sich Ärger zu ersparen, haben mittlerweile viele von ihnen ihren Steuersitz - nicht ihren Wohnsitz - wieder in die Heimat verlegt. Das kann weder im Sinn des Finanzamtes noch Mallorcas sein. Wer hier mehr als die Hälfte des Jahres lebt, sollte hier Steuern zahlen, nicht zuletzt um Mitspracherecht in allen Bürgerbelangen auf der Insel einfordern zu können.

Indes wird die seit 2013 erteilten Informationen dem spanischen Fiskus keiner mehr abnehmen: Finanzminister Cristóbal Montoro hat schon wiederholt öffentlich frohlockt, was da für ein gigantischer Datenschatz geborgen worden sei. Die Steuerfahnder werden über Jahre daraus schöpfen. Sie haben das bereits bei den Ermittlungen gegen den ehemalige IWF-Chef Rodrigo Rato und den früheren katalanischen Landesvater Jordi Pujol getan - das Ansinnen, die Verschiebung von Schwarzgeldern auf ausländische Konten zu verhindern, ist, wie gesagt, berechtigt. Nur heiligt der Zweck nicht die Mittel.