Eines vorweg: Es dürfte einfacher sein, die Sangria-Eimer vom Ballermann zu verbannen als Airbnb, Homeaway und Co. aus Palma. Dieses weltweite Phänomen lässt sich auch nicht von einer Inselregierung stoppen. Ein Verbot scheidet von daher aus. Doch auch Einschränkungen der Ferienvermietung wollen gut durchdacht sein: Wenn das Berliner Gesetz juristisch anfechtbar ist, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch die mallorquinische Lösung sein - und das soll nicht überheblich klingen. Bald dürfte auch im Zusammenhang mit den umstrittenen Touristenunterkünften von der altbekannten Rechtsunsicherheit die Rede sein, während sich Klagen häufen und die Gerichte noch mehr Arbeit haben werden.

Ist es da nicht sinnvoller, das Vermieten prinzipiell zu erlauben? Natürlich geknüpft an klare Vorschriften - für die Registrierung sowie die Abführung der Einkommens- und Touristensteuer - und bestimmte Qualitätsstandards. Allein das dürfte dafür sorgen, dass nicht mehr jede Behausung, aus der irgendwie Profit zu schlagen ist, als Ferienwohnung angeboten wird. Wer den bürokratischen Aufwand, eine erforderliche Renovierung oder den Einbau einer Klimaanlage scheut, entscheidet sich vielleicht doch wieder für anspruchslose Langzeitmieter. Auch so manch wunderliche oder fast schon kriminelle Blüte der Ferienvermietung dürfte damit wieder verschwinden. Zum Beispiel das Untervermieten der Mietwohnung oder einzelner Zimmer davon - das ist noch lukrativer -, ohne dass der Vermieter einen blassen Schimmer davon hat. Der enorme Schwarzmarkt der durch die derzeitige Gesetzes­lage entstanden ist - getreu der fadenscheinigen Ausrede ´Wie soll ich für etwas Steuern zahlen, das vor dem Gesetz gar nicht existiert?´ -, würde damit extrem eingedämmt.

Allerdings nur, wenn rigoros kontrolliert und sanktioniert wird. Doch hierbei hat die Regierung leider schon bei den Ferienhäusern, von denen auch vier Jahre nach der gesetzlichen Regelung immer noch Tausende schwarz vermietet werden, kläglich versagt.