Mitten im vergangenen Hochsommer hat die balearische Landes­regierung eine 36-seitige Gesetzes­änderung zum Thema Umweltevaluierung veröffentlicht, mit der in einer kleinen, leicht zu übersehenden Zusatzklausel Wanderern der Zugang zu streng geschützten Gebieten ermöglicht wird. Das ist ein starkes Stück, zumal von einer Regierung, die sich doch eigentlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit auf ihre Fahnen geschrieben hat. Ganz offensichtlich soll damit jenen Bürgerinitiativen entgegengekommen werden, die schon seit Jahren für die Öffnung historischer öffentlicher Wege durch ganz konkrete große private Anwesen wie dem Landgut Ternelles der Familie March

kämpfen.

Das ist ein im Prinzip berechtigtes Anliegen: Warum sollen diese einzigartigen Landschaften nur einer Handvoll Superreichen zugänglich sein? Warum sie nicht ein Stück weit der Allgemeinheit zugänglich machen - unter Berücksichtigung sowohl des Privatbesitzes als auch des historisches Wegerechts? Nun umfassen diese Anwesen aber einen Teil jener streng geschützten Gebiete, in denen einzigartige und überaus bedrohte Tier- und Pflanzen­arten leben. Um diese Naturräume zu erhalten, sollte der Mensch möglichst ganz fern bleiben - das ist nicht nur vernünftig, das ist heutzutage EU-weit gängige umweltpolitische Praxis. In solchen Gebieten trampelt man nicht herum. Die einheimischen Wanderer werden jetzt einwenden, dass sie das gar nicht tun, dass sie gut aufpassen.

Doch es sind längst nicht mehr ein paar wenige aufrichtige Naturfreunde, die da wie noch vor ein paar Jahrzehnten durchs Gebirge streifen. Mit dem veränderten Freizeitverhalten ist eine Massenbewegung enstanden, aus der auch die geschätzten jährlichen 300.000 Wanderurlauber nicht heraus zu dividieren sind. Es hilft alles nichts: Diese Gebiete müssen weitgehend unzugänglich bleiben. Dass sie sich auf privatem Grund befinden, den man gerne demokratisieren würde, tut da nichts zur Sache. Zumal wir Menschen auch nicht immer bis in den letzten Winkel

vordringen müssen.