Kommt es bei einem Autounfall zu Todesopfern, tauchen diese samt Unfallursache - Alkohol am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, Unachtsamkeit - in den entsprechenden Statistiken auf. Auch die schwarzen Punkte, also besonders tödliche Gefahrenstellen, werden auf der Straßenkarte eingetragen und bei der Planung neuer Kreisverkehre, Ampeln, Umgehungsstraßen und Geschwindigkeitsbeschränkungen berücksichtigt. Die Zuständigkeiten im Straßenverkehr sind deswegen genau geklärt. Für Wanderwege fehlen diese klaren Regeln ebenso wie die Statistiken. Doch würde man die Orte der schweren Wanderunglücke auf der mallorquinischen Landkarte eintragen, sähe man an der Tramuntana-Küste zwischen Deià und Port de Sóller einige dicke, schwarz markierte Gefahrenstellen. In der vergangenen Woche ereigneten sich auf dem Küstenwanderweg Camí dels Pintors erneut zwei schwere Unfälle: Eine 45-jährige Deutsche kam - vermutlich wegen der schlechten Beschilderung - vom Weg ab und stürzte in den Tod. Eine 55-jährige Spanierin verunglückte am Tag danach auf demselben Weg. Ende September war es ein Brite, der abrutschte und sich lebensgefährlich verletzte. Den Behörden sind diese Gefahrenstellen bekannt. Doch um den malerisch schönen Weg an der Steilküste kümmert sich keiner. Laut Gesetz fällt er in die Zuständigkeit der Küstenbehörde, sagen die Rathäuser. Die dem spanischen Umweltministerium unterstellte Behörde will ein seit Jahren ausgearbeitetes Projekt aber erst finanzieren, wenn der Inselrat über Privatgrundstücke laufende Wege enteignet. Bevor die Balearen-Regierung nun die Nebensaison bewirbt und auf internationalen Tourismusmessen immer mehr Urlauber davon überzeugt, die Strände zu verlassen, um die Wanderwege zu erkunden, muss sie erst einmal ihre Hausaufgaben machen. Die Zuständigkeiten für Wanderwege brauchen klare Regeln. Sonst wird das Behörden-Dickicht auf den Inseln bald wieder zum todbringenden Dschungel.