Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland und in Spanien findet die Wahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörige besitzen und Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, können Sie Ihr Wahlrecht entweder in Deutschland ausüben - oder in Ihrem EU-Wohnsitzstaat an der Europawahl teilnehmen. Von Ihrem Stimmrecht können Sie nur einmal Gebrauch machen.

Wo wähle ich und was muss ich dafür tun?

1. Ich bin mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet:

In diesem Fall werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ihres deutschen Wohnorts eingetragen. Wenn Sie am 26. Mai zu Hause an Ihrem deutschen Wohnort sind, können Sie dort persönlich an der Wahl teilnehmen.

Alternativ können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Wie das im Einzelnen geht, finden Sie unter diesem Link.

2. Ich bin nicht in Deutschland, sondern hier in Spanien gemeldet („empadronamiento")

In diesem Fall müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Wahlrecht für die Europawahl in Deutschland oder hier in Spanien ausüben möchten.

a) Ich möchte mein Wahlrecht in Deutschland ausüben:

In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (auch dann, wenn Sie dies für eine frühere Wahl bereits getan haben - die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss für jede Bundestags- bzw. Europawahl neu beantragt werden). Die Frist hierfür endet am 5. Mai, d.h. bis zu diesem Tag muss Ihr Antrag spätestens bei der für Sie zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein.

Wie das im Einzelnen geht und das dafür benötigte Formular finden Sie unter diesem Link.

b) Ich möchte mein Wahlrecht in Spanien ausüben:

Wenn Sie hier in Spanien noch nie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, sollten Sie in den letzten Wochen ein Schreiben erhalten haben, in dem Sie aufgefordert wurden, sich in das hiesige Wählerverzeichnis eintragen zu lassen und dabei anzugeben, ob Sie an den Europawahlen, den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen oder an beiden Wahlen teilnehmen möchten. Die Frist für die erstmalige Eintragung in das spanische Wählerverzeichnis endet am 30. Januar.

Falls Sie sich bereits für eine frühere Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde haben eintragen lassen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.

Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben oder sich unsicher sind, ob Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind, sollten Sie dort vor dem 30. Januar nachfragen, um dies ggfs. noch erledigen zu können.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Nutzen Sie Ihr Recht, lassen Sie Ihre Stimme nicht verfallen und nehmen Sie an der Wahl des Europäischen Parlaments teil!

Es grüßt Sie herzlichst und hofft auf eine starke Wahlbeteiligung

Ihr deutsches Konsulat