Meinung | Fels in der Brandung
Was das Völkerrecht im Konflikt zwischen USA, Israel und Iran wirklich erlaubt
Spaniens Weigerung, US-Militärbasen für den Einsatz gegen den Iran zu öffnen, verweist auf den Kern des Konflikts: Darf ohne UN-Mandat Gewalt angewendet werden? Ein Blick auf die UN-Charta und das umstrittene Recht auf Präventivschläge von MZ-Kolumnist Lutz Minkner

Die Flagge der Vereinten Nationen (UN) / United Nations
Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat dem US-Präsidenten Trump die Nutzung der Fliegerbasen für US-Militär im Krieg gegen den Iran verweigert, weil Trump mit dem gemeinsam mit Israel ausgeführten Angriff auf den Iran gegen Völker- und UN-Recht verstieße. Die US-Kampfflieger wurden inzwischen von Spanien ins deutsche Ramstein verlegt, da Deutschland die Regeln des Völkerrechts offenbar anders auslegt. Durften Israel und die USA den Iran angreifen?
Was sagt das Völkerrecht dazu?
Das Völkerrecht regelt das Recht zwischen Staaten, die sich durch Verträge auf Mindeststandards festlegen. Wichtigste weltweit gültige Regelung ist die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta). In Art. 2 ist das Gewaltverbot (Androhung und Anwendung von Gewalt) geregelt. Eine Ausnahme davon kann nur gemacht werden, wenn der UN-Sicherheitsrat den Einsatz von Gewalt und das Recht auf Selbstverteidigung genehmigt. Das ist in der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen USA/Israel und Iran nicht geschehen. Vielmehr beruht der Angriff auf den Iran auf der einsamen Entscheidung von Trump und Netanjahu. Trump bezeichnet den Angriff als Präventivschlag zur Ausübung des Selbstverteidigungsrechts. Und tatsächlich gehört es zur immer wieder geäußerten iranischen Staatsdoktrin, Israel zu vernichten. Das Recht auf einen Präventivschlag ist im Völkerrecht umstritten. Der Präventivschlag soll allenfalls dann zulässig sein, wenn er die letzte Möglichkeit darstellt, einem unmittelbar bevorstehenden Angriff zuvorzukommen (window of last opportunity). Da die Parteien noch in Verhandlungen waren, fällt es schwer, den Präventivschlag zu rechtfertigen. Sanchez dürfte damit die Mehrheit der akademischen Völkerrechtler auf seiner Seite haben.
Selbst gegenüber Tyrannen gibt es Regeln
Nun sehen viele eine Rechtfertigung für den Angriff USA/Israel in der unstreitigen Tatsache, dass der Iran ein Tyrannenstaat ist, der zuletzt Zehntausende von Demonstranten rücksichtslos erschossen oder verhaftet hat. Nun, das Völkerrecht rechtfertigt den sogenannten „Tyrannenmord“ nicht. In solchen Fällen hat die internationale Gemeinschaft nur die Möglichkeit, zu versuchen, den Tyrannen an den Verhandlungstisch zu holen und die wirtschaftliche Grundlage des Tyrannen durch Embargo- und Boykottmaßnahmen zu beschränken oder gar zu zerstören. Das mag für viele unbefriedigend sein. Ein Hoffnungsschimmer: Die Diskussion zeigt, dass sich das Völkerrecht weiterentwickeln kann. Da sind die Fragen eines Präventivangriffs, des Eingreifens der Staatengemeinschaft aus humanitären Gründen und die Neuregelung der Blockademöglichkeit im Sicherheitsrat zu diskutieren. Sonst muss man leider resümieren, dass nicht das Völkerrecht regiert, sondern das Recht des Stärkeren.
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