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Meinung

Nach Gerichtsbeschluss auf Mallorca: Warum der Fall Fernandes gegen Ulmen in einer Hinsicht auf jeden Fall nach Deutschland gehört

Die Anwälte von Collien Fernandes werden präziser darlegen müssen, warum das Verfahren nach Spanien gehört. Dabei dürfte auch das Thema Wohnsitz eine Rolle spielen, analysiert MZ-Chef Ciro Krauthausen

Collien Fernandes zeigte ihren Ex-Mann Christian Ulmen in Palma an.

Collien Fernandes zeigte ihren Ex-Mann Christian Ulmen in Palma an. / dpa

Ob die spanische Justiz das Verfahren gegen den deutschen Schauspieler Christian Ulmen tatsächlich an die deutschen Ermittlungsbehörden abgibt, wird letztlich eine juristische Entscheidung sein. Sie hat aber schon jetzt eine politische und gesellschaftliche Dimension, die auch viele Deutsche auf Mallorca aufhorchen lassen dürfte.

Das Verfahren ist durch eine Anzeige von Collien Fernandes in Palma eingeleitet worden, die Schauspielerin wirft ihrem Ex-Mann Identitätsanmaßung, Verletzung von Geheimnissen, öffentliche Beleidigung, fortgesetzte Misshandlung und schwere Drohungen vor. Wie sich in den vergangenen Tagen herausgestellt hat, halten aber sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Ermittlungsrichterin die deutschen Ermittlungsbehörden für zuständig. Die Anwälte von Collien Fernandes wollen nun Einspruch einlegen. Bis eine Entscheidung darüber gefällt ist, könnten wieder Wochen, gar Monate vergehen.

Wohnsitzfrage dürfte eine Rolle spielen

Den Dokumenten der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsgerichts zufolge, die der MZ vorliegen, werden die Anwälte von Fernandes darin auf jeden Fall viel präziser darlegen müssen, welche mutmaßlich „fortgesetzten Misshandlungen“ in der langen Geschichte der toxischen Beziehung zwischen den beiden Schauspielern sich auf Mallorca zugetragen haben sollen. Dabei könnte auch eine Rolle spielen, ob der Wohnsitz der Anklagestellerin Collien Fernandes in diesem Zeitraum tatsächlich, auch im gesetzlichen Sinn, Mallorca war. Rückschlüsse darüber könnten etwa Steuerbescheide liefern. Einen Großteil des Jahres auf Mallorca zu verbringen, dies aber den Behörden aus steuerlichen Gründen zu verbergen, ist eine in der deutschen Community auf der Insel weit verbreitete Praxis.

Eine weitere mögliche Argumentationslinie der Anwälte von Collien Fernandes ist, dass Spanien angesichts der mutmaßlichen Untätigkeit der deutschen Ermittlungsbehörden das Verfahren „subsidiär“ übernehmen muss – die Schauspielerin hat schließlich mehrfach das „Modell Spanien“ dem von ihr so bezeichneten „Täterparadies Deutschland“ gegenübergestellt. Auch das aber will erst einmal juristisch bis ins letzte Detail belegt sein. Sollte ein spanisches Gericht dieser Argumentation folgen, wäre das zudem ein Eklat in den Rechtsbeziehungen beider Länder, bedeute es doch, dass Deutschland seine Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend vor sexualisierter Gewalt schützt.

Ein mutmaßlich "deutscher" Fall

Aus den bisherigen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichterin spricht jedenfalls die Überzeugung, dass es sich bei den unbestrittenen schweren Beschuldigungen gegen Christian Ulmen – für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt - um einen „deutschen“ Fall handelt. Der Unwillen, sich mit praktisch rein deutschsprachigen Social-Media-Nachrichten, Schriftwechseln und Zeugenaussagen zu beschäftigen, ist aus den Dokumenten zwischen den Zeilen herauszulesen. In der Entscheidung der Richterin ist sogar die Spitze enthalten, dass die schiere Anzahl der Deutschen, die auf Mallorca leben, nicht ausreicht, um die Austragung eines im Wesentlichen deutschen Gerichtsverfahren auf der Insel zu rechtfertigen.

Nicht unbedingt juristisch, das wird sich erst noch zeigen, aber doch gesellschaftlich und politisch hat sich Deutschland des Falls bereits angenommen. Ohnehin muss dafür gesorgt werden, dass sexualisierte Gewalt dort in jedem Fall in Zukunft genauso stringent verfolgt wird wie in Spanien.

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