Da werden sich viele Passagiere, die mit Ryanair nach Mallorca geflogen sind, nachträglich freuen - oder auch ärgern. Ein spanisches Gericht verurteilt die irische Billigfluglinie, weil sie einer Passagierin zu Unrecht 20 Euro für ein zusätzliches Handgepäckstück von normaler Größe abgeknöpft hatte.

Gemäß der umstrittenen Gepäckbestimmungen bei Ryanair wurde eine Passagierin, die nicht "Priority" gebucht hatte, von dem Unternehmen angehalten, beim Einsteigen 20 Euro für ihr Handgepäckstück zu zahlen. Die Frau hatte eine kleine Tasche dabei, die nach Meinung der Richter problemlos unter dem Vordersitz Platz hatte, sowie ein weiteres normales Handgepäckstück.

Der Vorfall, der nun zum Gerichtsurteil führte, ereignete sich am 25. Januar 2019 in einem Flug von Madrid nach Brüssel. Die zusätzlich berechneten Kosten für das Handgepäckstück seien nicht durch das Gesetz gedeckt, auf das sich die Fluggesellschaft berufen hatte und das es den Unternehmen zugesteht, die Gebühren für ihre Dienstleistungen frei festzulegen.

Rückerstattung ja, Entschädigung nein

Allerdings bekam die Passagierin nicht in allen Teilen Recht. Zusätzlich zu der Rückerstattung der 20 Euro hatte sie auf eine Entschädigung von 10 Euro als Wiedergutmachung für den erlittenen Ärger gefordert. Das Urteil sah diesen Ärger jedoch nicht als groß genug an, um ein Schmerzensgeld zu rechtfertigen. Das Urteil wurde bereits vor einigen Wochen gefällt und wurde nun rechtskräftig, weil die Frist für eine Berufung verstrichen war.

Ryanair denkt unterdessen gar nicht daran, etwas an den Extra-Gebühren für Handgepäck zu verändern, wie aus einer ersten Stellungnahme hervorgeht.

Die Handgepäckregelung von Ryanair war wiederholt von Verbraucherverbänden kritisiert worden. Mallorca-Reisende mussten ähnliche Gebühren für ihre Gepäckstücke zahlen, weil sie nicht über die neue Regelung Bescheid wussten. /tg