Ein umgekippter Kaffee auf einem Flug von Palma de Mallorca nach Wien könnte hohe Wellen schlagen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (19.12.) entschied, haben die Passagiere bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippte Heißgetränke Anspruch auf Entschädigung.

Geklagt hatte eine Familie aus Österreich, deren Tochter auf dem Flug von Palma nach Wien verletzt wurde, weil ein Kaffeebecher vom Abstelltisch kippte und der heiße Inhalt über die Brust der Sechsjährigen lief. Wie und warum genau der Becher umkippte, blieb während des Verfahrens ungeklärt. Die Eltern forderten Schadensersatz in Höhe von 8.500 Euro, die Airline Niki - inzwischen insolvent - verweigerte die Zahlung, da der Kaffee ja nicht von den Mitarbeitern verschüttet worden sei und es sich um keinen Unfall gehandelt habe.

Die EU-Richter entschieden, dass kein plötzliches oder unerwartetes Ereignis - etwa Turbulenzen - zum Umkippen des Kaffeebechers führen müssen, um von einem Unfall zu sprechen. Ein Unfall erfasse schon "jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt", bei dem ein zur "Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand" die Verletzung eines Passagiers verursacht. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof Österreichs erneut mit dem Fall befassen und gemäß dem Urteil der Richter aus Luxemburg entscheiden. /tg