Obwohl eine Passagierin letztlich nicht geflogen ist, hat ein Gericht in Palma de Mallorca entschieden, dass die Fluggesellschaft Ryanair ihr 500 Euro Entschädigung zahlen muss, da der von ihr gebuchte Flug Verspätung hatte.

Konkret ging es um einen Flug von Palma nach Barcelona im Juli 2019, der über vier Stunden verspätet stattfand. Die Fluggesellschaft hatte sich zunächst geweigert, der Frau die finanzielle Entschädigung zu zahlen, da sie den Flug nicht angetreten hatte.

Laut den Richtern besteht der Anspruch auf Entschädigung schon im Falle der Verspätung eines Fluges von über drei Stunden, wobei es egal ist, ob ein Passagier sich dafür oder dagegen entscheidet, zu fliegen. Der Betroffene müsse lediglich eingecheckt haben. Ein Passagier, der durch die Verspätung Zeit verloren und daher Umstände habe, könne nicht gezwungen werden, zu reisen, nur damit der Anspruch geltend gemacht werden kann. /sw