Fliege ich, fliege ich nicht? Findet der Flug von oder nach Mallorca überhaupt statt oder bucht mich die Airline gar auf einen Termin um, an dem ich gar nicht kann? Die Pandemie kann Reisepläne gehörig durcheinanderbringen. Rechtsexperte Oskar de Felice von Flightright.de erklärt, welche Rechte Mallorca-Residenten und -Urlauber haben, deren Flug gecancelt wird oder die ihn nicht antreten wollen, und wann die Airline definitiv zahlen muss.

In welchen Fällen haben Passagiere das Recht auf Erstattung des Flugtickets?

Nach EU-Fluggastrecht können sie den Ticketpreis in voller Höhe zurückverlangen, wenn die Airline den Flug gestrichen und die Passagiere keine Umbuchung oder Ersatzbeförderung (etwa einen anderen Flug oder eine Reise mit der Fähre) in Anspruch genommen haben. Die Airline muss den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen. Oft bietet sie dafür Gutscheine an. Diese müssen Reisende aber nicht annehmen, sondern können (am besten schriftlich) auf eine Auszahlung des Betrags bestehen. Wenn sie aus persönlichen Gründen nicht fliegen möchten, der Flug aber stattfindet, können sie nur die für das Ticket angefallenen Steuern und Gebühren zurückerhalten. Passagiere, die ihre Reise als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, können Reise inklusive Flug wegen der aktuell vorliegenden „außergewöhnlichen Umstände" stornieren und erhalten den gesamten Preis zurück.

Wie ist es, wenn die Airline einen Passagier umgebucht hat, er an dem neuen Datum aber nicht fliegen kann?

Eine Umbuchung auf mehr als fünf Stunden vor oder nach dem eigentlichen Flug gilt als Stornierung mit einem neuen Angebot auf Beförderung. Eigentlich müssen Passagiere diesem Vorhaben daher nicht aktiv widersprechen. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt es sich jedoch, dies zu tun - am besten per Brief oder E-Mail, nicht telefonisch. Die Airline muss dann den Ticketpreis voll erstatten.

Wann kann ein Passagier Entschädigungsforderungen stellen, und worin liegen die Unterschiede zu Erstattungsansprüchen?

Entschädigungen/Ausgleichsleistungen sind ein pauschaler Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten, die sich ergeben, wenn ein Flug verspätet ist oder storniert wird. Mit Erstattungsansprüchen ist die Rückzahlung der Ticketkosten gemeint, die einem zustehen, wenn der Flug nicht stattfindet. Eine Entschädigungsforderung können Passagiere dann stellen, wenn die Airline das Flugproblem selbst verursacht oder zu verantworten hat, zum Bei-

spiel wenn der Flug aus operativen Gründen mehr als drei Stunden Verspätung hat oder sie ihn aufgrund zu geringer Auslastung streicht. In der aktuell sehr undurchsichtigen Lage ist es für Verbraucher und Verbraucherinnen jedoch sehr schwer, in Erfahrung zu bringen, welche Verspätungen und Stornierungen aufgrund von Corona-bedingten kurzfristigen Einschränkungen passiert sind und in welchen Fällen die Airline versucht, eigenes Versagen oder finanzielle Interessen hinter Corona zu verstecken. Daher raten wir, Experten zurate zu ziehen. Auch wenn es für einen annullierten Flug keine Entschädigung geben sollte, können Passagiere Erstattungsansprüche für die Ticketkosten geltend machen.

Wie hoch kann eine Entschädigung sein?

Wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird, kann Reisenden eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro zustehen - solange keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Was ist denn nun unter „außergewöhnlichen Umständen" zu verstehen?

Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, etwa auch starke Wirbelstürme oder Kriegszustände. Auch wenn ein Flug annulliert werden muss, weil die Grenzen des Ziellandes geschlossen sind, müssen die Airlines keine Entschädigung zahlen. Reisenden steht aber, wie gesagt, die Erstattung der Ticketkosten zu.

Welche Ansprüche haben Passagiere, wenn sie Flüge wegen der Pandemie oder Reisewarnungen freiwillig stornieren wollen?

Im Gegensatz zu Pauschalreisenden haben Direktbucher dann kein besonderes Stornierungsrecht. Wer aus persönlichen oder anderen Gründen nicht fliegen möchte, kann direkt bei der Airline stornieren. Hier sind die Regelungen je nach Airline und gewähltem Tarif verschieden. Auch wer ohne vorherige Ankündigung einfach nicht zum Flug erscheint, hat ein Recht auf Erstattung der Steuern und Gebühren, die schon einmal ein Drittel des

Ticketpreises ausmachen können.

Was können Passagiere tun, die bereits nach Mallorca oder Deutschland geflogen sind, deren Rückflug aber gestrichen wurde?

Hier kommt es darauf an, ob man individuell reist oder der Flug Teil einer Pauschalreise war. Wer nur einen Flug gebucht hat, sollte sich direkt an die Airline wenden und eine Ersatzbeförderung oder zeitnahe Umbuchung auf einen anderen Flug fordern. Kann die Airline das nicht mit eigenen Flügen ermöglichen, muss sie dem Passagier eine Ersatzbeförderung bei anderen Fluggesellschaften anbieten. Sie können sich aber auch den gezahlten Ticketpreis in voller Höhe erstatten lassen und sich selbst einen neuen Flug buchen. Bei Pauschalurlaubern muss sich der Reiseveranstalter darum kümmern, dass sie nach Hause kommen.

Wie können sich Reisende ihr Geld schnell privat zurückholen, ohne zunächst Plattformen wie die Ihre nutzen zu müssen?

Wer seine Ticketkosten für einen ausgefallenen Flug zurückholen will, kann sich direkt an die Airline wenden. Bei einigen geht das über Formulare auf der Website oder per E-Mail. Reisende müssen hier jedoch oft Geduld mitbringen. Oft dauert die Bearbeitung und Auszahlung lang, man muss immer wieder nachhaken. Online-Plattformen wie die unsere bieten hierzu eine bequeme Alternative, wenn man keine Lust auf Schriftverkehr mit der Airline hat oder sie die Erstattung verweigert. Reisende, die ihre Flüge mit einer Kreditkarte gebucht haben, können sich das Geld häufig auch über die Kreditkartenfirma zurückholen (per „Chargeback"). Je nach Bank gelten jeweils andere Bedingungen. Rechtlich heikel wird ein solcher Chargeback aber, wenn Passagiere über Plattformen wie fluege.de oder check24 gebucht haben, die nur als Vermittler agieren. Denn der Rückzahlungsanspruch besteht gegenüber der Airline, aber der Chargeback holt das Geld von der Plattform, die dann unverschuldet einen Schaden erleidet.

Was kostet der Service bei Ihnen?

Zahlt die Airline innerhalb von sieben Tagen die Ticketerstattung, ist er kostenlos. Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie die Erstattung ab, leiten wir weitere rechtliche Schritte ein und beauftragen unsere Anwälte. Sind wir damit erfolgreich, beträgt unsere Erfolgsprovision zwischen 14 und 28 Prozent (zzgl. Mehrwertsteuer) von dem, was wir durchsetzen.

Wie kulant sind Ihrer Erfahrung nach die verschiedenen Airlines?

Fällt der Flug ersatzlos aus und ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung anwendbar, gibt es keinen juristischen Zweifel, dass die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten muss. Da viele Airlines aktuell Zahlungsschwierigkeiten haben, gelten die alten Gewissheiten nicht mehr, dass große Airlines wie die Lufthansa sich eher kulant verhalten und die Billigairlines mauern. Wenn man nicht vor Gericht geht, kommt es auf den aktuellen Kontostand der Airline (und viel Glück) an. Bei der Schnelligkeit der Erstattungszahlungen unterscheiden sich die Fluggesellschaften teilweise stark.

Auch auf diesen Fluggastportalen gibt es Hilfe

Auch bei Euclaim, Fairplane oder Airhelp können Passagiere ihre Flug­daten online eingeben. Ein Rechner führt dann eine grobe Anspruchs­prüfung durch. Weil die Dienste die Entschädigung teil­weise erst einklagen müssen, dauert es laut Stiftung Warentest (https://www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-0/) zum Teil jedoch über ein Jahr, bis der Kunde das Geld auf seinem Konto hat. Auch die Preisspannen der Provision seien oft undurchsichtig dargestellt.