Das Rathaus von Palma de Mallorca hat eine neue Verordnung über elektrische Roller erlassen. Die Fahrer müssen nun auch tagsüber das Licht anmachen und eine Warnweste tragen.

Die neuen Regeln sind im Amtsblatt von Donnerstag (5.11.) erfasst und ab sofort gültig. Das Licht ist obligatorisch, bei der Warnweste gibt es einen gewissen Spielraum, da von "elementos reflectantes", also reflektierenden Elementen, die Rede ist. Es muss daher nicht unbedingt eine Weste sein, aber der Fahrer sollte Reflektoren an der Kleidung haben. Dies hat zum Zweck, die Unfallgefahr zu mindern und die Roller aus einer Distanz von mindestens 150 Metern sichtbar zu machen.

Offiziell verboten ist nun auch das Fahren zu zweit auf den E-Rollern. Nicht selten waren in Palma de Mallorca mehrere Jugendliche oder Eltern mit Kindern auf einem Roller zu sehen. Das Mindestalter liegt weiter bei 15 Jahren. Ein Helm und eine Haftpflichtversicherung sind nicht obligatorisch, das Rathaus rät allerdings dringend dazu. Gemäß der Corona-Maßnahmen muss beim Rollerfahren auch die Maske getragen werden.

Weiterhin verboten ist der Verleih der Roller auf öffentlichen Plätzen und Wegen. Wie bereits zuvor, bleibt die Regel bestehen, dass die elektrischen Gefährte nur auf Radwegen oder in der Tempo 30-Zone fahren dürfen. Nachdem 93 Prozent des Stadtgebiets als solche deklariert wurde, sind quasi nur noch die großen Hauptstraßen tabu. "Einer der wichtigsten Gründe für die neuen 30er-Zonen war, dass die E-Roller sich den Platz auf der Straße mit den Autos teilen können", sagte Francesc Dalmau, der Verantwortliche im Rathaus für die nachhaltige Mobilität. "Sie sind unsere Verbündeten im Kampf für mehr Nachhaltigkeit. Wir müssen aber auch auf die Regeln achten."

Palma de Mallorca hatte im Juli 2019 erstmals Regeln für die E-Roller erlassen. Die Anzahl der Gefährte im Stadtgebiet hat stark zugenommen. Nicht selten kam es zum Streit zwischen Rollerfahrern, Fußgängern und Autofahrern. Auch die Anzahl der schweren Unfälle war angestiegen. /rp