Eine Frage, tausend Antworten. Die Entscheidung, was man letztlich mit der gebuchten Mallorca-Finca anstellt, wenn die Corona-Restriktionen dazwischenkommen, kann einem niemand abnehmen. In Aussicht auf ein paar schöne Tage in Abgeschiedenheit am Pool haben viele Urlauber frühzeitig gebucht und Anzahlungen geleistet. Dann grätschte Corona mit ständig wechselnden Restriktionen dazwischen und wirbelte die Pläne durcheinander. In vielen Fällen gab es Ärger mit den Stornierungen. Obwohl sich die Situation inzwischen verbessert hat, ist die Verunsicherung weiterhin groß.

Was ist erlaubt?

Die Mallorca-Reise ist natürlich möglich und von Seiten der Balearen-Regierung auch erwünscht. Weder bei der Ankunft auf der Insel, noch bei der Rückreise in Deutschland existiert eine Quarantänepflicht, die die Reisepläne erschwert. Doch in Sachen Finca-Urlaub gibt es Beschränkungen. Die aktuellen Regeln legen ein Maximum von sechs Personen pro Finca fest. Im mallorquinischen Amtsblatt ist seit Samstag (22.5.) auch nicht länger von einer Haushalts-Beschränkung die Rede. Zuvor durften die Gäste höchstens aus zwei verschiedenen Haushalten kommen. Diese Regel gilt nun nicht mehr.

Sollte es wider Erwarten erneut zu der Regel kommen, sollten die Urlauber besser nicht dabei tricksen. „Die Finca-Vermieter müssen eine Liste mit den Daten der Gäste bei der Polizei vorlegen. Diese umfasst die Meldeadressen, woraus die Beamten die Haushalte ableiten können"sagt Maria Gibert, Geschäftsführerin des Branchenverbands Habtur. Dabei kann es zu Abweichungen kommen, wenn im Personalausweis noch eine ältere Anschrift eingetragen ist. Das kann die Polizei dann gegebenenfalls überprüfen. „Teilweise kann es auch zu Inspektionen vor Ort kommen, zum Beispiel wenn Nachbarn eine Anzeige stellen", sagt Gibert. „Bei Verstößen geht das Knöllchen in erster Linie an den Vermieter, da er sich nicht an die Regeln gehalten hat. Wenn die Gäste bei der Angabe der Haushalte gelogen haben, kann das Bußgeld unter Umständen weitergereicht werden."

Vermieter am längeren Hebel

Als in Spanien noch der Alarmzustand galt, war die Sache relativ einfach, meint Alfonso Rodríguez, Sprecher des Verbraucherschutzverbands Consubal. „Die Gesetzgebung wurde dahingehend geändert, dass der Urlauber nicht bis kurz vor der Abreise warten musste. Unter Berufung auf die unsichere Sachlage konnte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und hatte Anrecht darauf, eine eventuelle Anzahlung zurückzubekommen." Jetzt aber müsse der Kunde triftige Gründe für die Stornierung vorweisen. Und das ist gar nicht so einfach. „Die bloße Bitte der Bundesregierung, auf Reisen zu verzichten, reicht da nicht aus. Selbst eine mögliche Quarantäne bei der Rückkehr hält als Grund nicht her." Dafür wäre schon höhere Gewalt nötig, wie zum Beispiel ein Lockdown.

Knifflig wird die Sache, wenn der Flug ausfällt. Laut dem Verbraucherschützer muss der Vermieter dann gezahlte Beträge zurückerstatten, wenn der Flugausfall nicht durch den Urlauber verschuldet wird. In der Praxis droht dann aber ein aufreibender Streit. Das zeigt auch der Fall eines MZ-Lesers, der sich bei einer großen deutschen Finca-Vermietung über die Stornierungsmöglichkeiten erkundigte. „Sollte es vor Ort auf Mallorca einen Lockdown geben - in dem Gebiet, wo die Finca steht - sodass Sie die Finca nicht verlassen dürfen, werden die Eigentümer/Verwalter den Mietpreis erstatten. Sie sind jedoch nicht verantwortlich für Flugstreichungen, für Reisebeschränkungen in Deutschland oder Quarantänemaßnahmen nach Reiserückkehr", lautete die Antwort.

Der Kontakt mit dem Vermieter ist unausweichlich. „Mit den großen Agenturen gibt es selten Probleme. Die meisten Streitereien treten auf, wenn die Leute direkt bei den Eigentümern buchen", sagt Rodríguez. In beiden Fällen ist der Urlauber auf Kulanz angewiesen. „Wir raten den Verbandsmitgliedern dazu, eine Einigung mit den Touristen zu erzielen. Die Urlauber bitten wir um Geduld und darum, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen", sagt Gibert.

Im vergangenen Jahr boten die Vermieter meist Umbuchungen oder Gutscheine an. Theoretisch sitzen sie aber am längeren Hebel und können auf die im Mietvertrag festgelegten Stornobedingungen beharren. „Die handhabt jede Agentur und jeder Vermieter anders", sagt Gibert. Allgemeine Regeln gebe es nicht. Wer schon gebucht hat und bei der Buchung das Kleingedruckte stiefmütterlich behandelte, muss jetzt erst mal die Stornobedingungen gründlich lesen.

Proportionaler Nachlass?

Es muss nicht alles logisch erscheinen. Der Finca-Urlaub mit mehr als sechs Personen war zuvor zwar nicht erlaubt, die Buchung aber dennoch rechtskräftig. „Die Gesetzgebung geht auf solche speziellen Fälle nicht ein", sagt Rodríguez. Zumal es sich bei den Personen- und Haushaltsbeschränkungen um regionale Regeln handle. Gegebenenfalls könne der Mieter einen proportionalen Nachlass heraushandeln, wenn er nicht alle gebuchten Betten belegen darf. Doch auch hier kommt wieder die Kulanz der Vermieter ins Spiel.

Jetzt noch buchen

Normalerweise sei im März, spätestens im April die Hauptsaison ausgebucht, meint Gibert. Corona habe das geändert. „Wir spüren bei den Buchungen stark, dass die Briten wegfallen und viele Urlauber wegen der Haushaltsbeschränkung Bedenken haben. Dennoch sind die Aussichten auf den Sommer gut." Angesichts der unsicheren Lage bieten einige Portale besondere Corona-Stornierungsbedingungen an. Man sollte schon bei der Buchung mit dem Vermieter abklären, wie in bestimmten Fällen verfahren wird, rät Rodríguez. Das sollte schriftlich geschehen.

Um die privaten Anbieter besser zu vernetzen, will Habtur eine Buchungsplattform aufbauen. „Wir müssen Vertrauen und Sicherheit für die Urlauber schaffen", sagt Gibert. „Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die keine gültigen Lizenzen haben oder nicht existierende Fincas vermieten."