Nicht mehr lange, dann wird das Reisen innerhalb von Europa dank des digitalen COVID-Zertifikats ein ganzes Stück einfacher. Als Starttermin gibt die Europäische Kommission den 1. Juli aus. Doch auch vorher schon müssen Geimpfte und Genesene, die zwischen Mallorca und Deutschland hin- und herreisen, keinen negativen Corona-Test mehr vorzeigen. Ein Überblick.

Was ist das digitale COVID-Zertifikat?

Was ist das digitale COVID-Zertifikat?

Die EU-Staaten haben sich auf eine einheitliche Lösung geeinigt und setzen auf ein digitales Zertifikat (Digital Green Certificate), das zum 1. Juli flächendeckend in allen EU-Ländern eingeführt werden soll und dann länderübergreifend anerkannt wird. Den Mitgliedsstaaten soll dabei eine Übergangsfrist von bis zu sechs Wochen bis zum 12. August eingeräumt werden. In Deutschland ist die Einführung des freiwilligen Nachweises schon bis Ende Juni geplant. Das kostenlose Dokument soll es digital oder auf Papier mit QR-Code in der Landessprache und auf Englisch geben.

Wie wird das Zertifikat aussehen?

Wie wird das Zertifikat aussehen?

Es muss Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff die Person erhalten hat und ob es eine oder bereits zwei Dosen sind. Zugelassen sind in Europa die Impfstoffe von Pfizer-Biontech, Moderna, AstraZeneca und Janssen. Zudem sollen Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden sowie der Name, das Geburtsdatum, das Impfdatum und der Aussteller des Zertifikats ausgelesen werden können.

Wird das Zertifikat Pflicht?

Wird das Zertifikat Pflicht?

Nein, der digitale Impfnachweis sei lediglich ein „freiwilliges und ergänzendes Angebot", heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der gelbe Impfpass, den man in Deutschland bereits bei der ersten Impfung im Säuglingsalter ausgestellt bekommt, wird demnach auch nach der Einführung des EU-Zertifikats anerkannt. Und wer nicht geimpft oder genesen ist, der wird weiterhin auf Corona-Tests zurückgreifen müssen, um in den Flieger steigen zu dürfen.

Was passiert bis zum 1. Juli in Spanien?

Was passiert bis zum 1. Juli in Spanien?

Ab Montag (7.6.) will das Land einen Nachweis - auf Papier oder digital - über Corona-Impfungen und überstandene Covid-19-Erkrankungen akzeptieren. Als geimpft gilt, wer die zweite Dosis - im Falle des Impfstoffs von Janssen die einzige Dosis - mindestens 14 Tage zuvor verabreicht bekommen hat. Laut EU-Empfehlungen gelten all diejenigen als genesen, die einen positiven Nachweis einer Corona-Infektion mit Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis vorweisen können, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt.

In der Praxis kann laut der offiziellen Seite "Spain Travel Health" (SpTH) von den Reisenden bei der Ankunft jederzeit die Vorlage eines Nachweises der Impfung oder der Genesung angefordert werden. Dieser Beleg muss in seiner Originalausführung in spanischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache, in elektronischer Form oder auf Papier vorgezeigt werden.

Die Dokumente müssen laut SpTH mindestens folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachnamen des Passagiers und die Pass- oder Ausweisnummer, die zum Erhalt des QR-Codes beim "Spain Travel Health Formular" angegeben wurde. Außerdem:

- bei Impfnachweisen: Datum der abgeschlossenen Komplettimpfung, verabreichte Impfung und Land, in dem die Impfung erfolgt ist.

- bei Beleg der Genesung: Datum des ersten positiven Tests und Bescheinigung, dass der Passagier von der Krankheit genesen und zum aktuellen Zeitpunkt nicht infektiös ist. Außerdem muss das Land, in dem die Bescheinigung ausgestellt wurde, also Deutschland, angegeben sein. Diese Bescheinigung ist laut SpTH "ab dem 12. Tag bis maximal 90 Tage ab dem Datum des ersten positiven NAAT-Testresultats" gültig. Die Gültigkeitsdauer betrage auch bei serologischen Tests maximal 3 Monate.

Beim Ausfüllen des Online-Formulars muss bestätigt werden, über diese Nachweise - oder einen über einen negativen Corona-Test - zu verfügen. Am Flughafen wird der generierte QR-Code eingescannt. Stichprobenartig soll dann von einzelnen Passagieren auch der Originalnachweis gefordert werden.

Weitere Informationen finden sich auf den "Spain Travel Health"-Websites hier und hier.

Und in Deutschland?

Und in Deutschland?

Deutschland verlangt jetzt schon bei Geimpften und Genesenen keinen negativen Corona-Test mehr. Reisende, etwa Mallorca-Residenten, die auf der Insel geimpft wurden und von Mallorca nach Deutschland fliegen, müssen sich derzeit noch mit wenig fortschrittlichen Zettelchen als Impfnachweis begnügen. Wer auf Mallorca zweimal geimpft ist, bekommt ein etwa DIN-A5-großes Papier, auf dem auf Spanisch und Katalanisch die beiden Impftermine, der Name sowie der Impfstoff aufgeführt sind. Manche dieser Zettel weisen einen QR-Code auf, andere nicht. Fälschungssicher sind sie nicht einmal im Ansatz, die Zettel sind in den meisten Fällen lediglich schwarz-weiß ausgedruckt, einen offiziellen Stempel des Impfzentrums oder des Gesundheitsministeriums gibt es nicht.

Dennoch wird den Airlines nichts anderes übrig bleiben, als den Nachweis zu akzeptieren. Das sieht auch ein Sprecher von Tuifly so. Bisher seien ihm zumindest keine Probleme zu Ohren gekommen. Es gebe Handling-Mitarbeiter am Flughafen, die auf Fälschungen geschult seien. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt der MZ, dass der Zettel ausreichend sein sollte, da er die Bedingung, auf Spanisch verfasst zu sein, erfüllt.

Dieser Artikel wurde mit den Informationen von Spain Travel Health aktualisiert am 4.6, 20.10 Uhr