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Sóller ändert Park-Regelungen – und erhöht die Preise für Urlauber und Teilzeitresidenten kräftig

Der Preis für eine Stunde Parken steigt um 33 Prozent. Einwohner mit einer "tarjeta ciudadana" sind nicht betroffen.

Wenn man den Parkschein nicht sichtbar am Auto platziert, werden 20 Euro Strafe fällig.

Wenn man den Parkschein nicht sichtbar am Auto platziert, werden 20 Euro Strafe fällig. / Joan Mora

Die unter dem Besucherandrang und den vielen Fahrzeugen ächzende Gemeinde Sóller erhöht die Preise für das Parken. Die neue Verordnung zur Regelung der kostenpflichtigen ORA-Parkzone in Sóller ist nun in Kraft.

Das bedeutet, dass die blauen Zonen jeden Tag ab 9 Uhr morgens ununterbrochen gelten, auch an Sonntagen. In der Mittagszeit gab es bislang ein Zeitfenster zwischen 13 und 17 Uhr, in dem es nicht notwendig war, ein Ticket zu ziehen, um dort zu parken – diese Möglichkeit entfällt nun. Die Verordnung sieht zudem eine Erhöhung des Preises für den Einzelparkschein vor – eine Maßnahme, die sich vor allem auf Nicht-Residenten auswirken wird.

Das ändert sich am Wochenende

Was die Wochenenden anbelangt, so hat das Rathause die alte Regelung abgeschafft, wonach die ORA nur am Samstagvormittag galt. Mit der neuen Verordnung gilt die Parkzone auch am Samstagnachmittag und sonntags von 9 bis 20 Uhr.

Das ändert sich bei den Preisen

Auch die Preise für die blaue Zone sind im Zuge der neuen Regelung angehoben worden. Eine Stunde Parken kostet jetzt 1,20 Euro, ein Anstieg von 33 Prozent. Für die Einwohner von Sóller, die eine Bürgerkarte (tarjeta ciudadana) besitzen, ändert sich nichts: Der Preis für die ORA bleibt in diesem Fall bei 60 Cent pro Stunde.

Der Tarif in Port de Sóller hat sich ebenfalls geändert: Er beträgt nun 70 Cent für Residenten mit einer Bürgerkarte und 1,30 Euro für diejenigen, die keine Karte besitzen. Auch der Preis für die Parkplätze (Calatrava, Cetre, Lepanto, Infante Lois...) wurde erhöht, hier kostet eine Stunde Parken nun 50 Cent für Inhaber einer "tarjeta ciudadana" und 1,30 Euro für alle anderen Nutzer.

Das ändert sich bei Strafen und bei Dauerparkscheinen

Die Preise für die Strafen bei Nichteinhaltung der ORA-Vorschriften ändern sich ebenfalls. So wird beispielsweise das Fehlen eines Parkscheins mit 20 Euro geahndet. Derselbe Betrag wird fällig, wenn man ihn nicht sichtbar am Auto platziert hat. Fahrer, die die maximale Parkdauer überschreiten, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen.

Auch der Preis der Dauerparkscheine für Nicht-Residenten ändert sich. So muss ein Autofahrer aus dem Ausland, der bisher 40 Euro für das ganzjährige Parken in der blauen Zone bezahlt hat, nun 200 Euro berappen. /bro

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